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Selbstverwaltung als Ehrenamt - wie funktioniert das?

In der Sozialversicherung spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt. Die gewählten Selbstverwalter, die für die Ausübung ihrer Ämter nicht bezahlt werden, verabschieden die Haushalte, kontrollieren die Arbeit der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen, wählen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberater und entscheiden alle grundsätzlich wichtigen Fragen der Sozialversicherungsträger. Das betrifft die Bereiche Finanzen, Leistungen, Organisation, Personal, Rehabilitation und viele andere mehr. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung gestaltet auf diese Weise viele wichtige Fragen in der Sozialversicherung mit.