Halbzeit für die Sozialparlamente: Drei Jahre sind seit der Sozialwahl 2017 vergangen, in drei Jahren werden die Versicherten und Beitragszahler ihre Gremien wieder neu bestimmen. Als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den Ersatzkassen ziehen wir Zwischenbilanz:
Wo stehen wir? Was haben wir erreicht?
Dominik Kruchen
Bernd Heinemann
Dieter Schröder
Erich Balser
Roland Schultze
Klaus Wonneberger
Die Soziale Selbstverwaltung ist das Herzstück der deutschen Sozialversicherung. Nicht allein der Staat oder der Markt entscheidet, wie die Gesundheitsversorgung der Versicherten ausgestaltet wird, sondern es sind die Versicherten und Beitragszahler selbst, die hier ein gewichtiges Wort mitreden. Ihre ehrenamtlichen Vertreter bilden das oberste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenkassen: Sie überwachen die Einnahmen und die Ausgaben der Kassen. Sie legen fest, welche zusätzlichen Angebote für Prävention und Therapie von der Versichertengemeinschaft übernommen werden. Sie erheben ihre Stimme, um beim Gesetzgeber und bei der Regierung den Interessen von Versicherten und Beitragszahlern Geltung zu verschaffen.
Ihre Legitimation bezieht die Soziale Selbstverwaltung aus den demokratischen Wahlen zu den Sozialparlamenten, die alle sechs Jahre stattfinden. Drei Jahre sind seit der letzten Sozialwahl vergangen, in drei Jahren werden in der nächsten Sozialwahl die Sozialparlamente wieder neu bestimmt. Es ist also Halbzeit in der Wahlperiode 2017–2023. Für uns, die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen, ist dies der Zeitpunkt, davon zu berichten, was wir für die Versicherten und Beitragszahler der Techniker Krankenkasse TK, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH, der hkk und der HEK erreicht haben. Wir ziehen Zwischenbilanz.
Im Dezember 2020
Dominik Kruchen (Techniker Krankenkasse TK)
Bernd Heinemann (BARMER)
Dieter Schröder (DAK-Gesundheit)
Erich Balser (KKH)
Roland Schultze (hkk)
Klaus Wonneberger (HEK)
28,1Millionen Menschensind in den Ersatzkassen krankenversichert.
500Frauen und Männerwirken in der Selbstverwaltung der Ersatzkassen mit.
114Milliarden Euroumfassen die jährlichen Haushalte der Ersatzkassen.
Die Sozialparlamente der Ersatzkassen vertreten mehr als 22 Millionen Mitglieder sowie rund sechs Millionen beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige. Diese insgesamt mehr als 28 Millionen Menschen bilden die größte Gruppe von Versicherten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Soziale Selbstverwaltung arbeitet daran, die gesundheitliche Versorgung stetig zu verbessern, und sie achtet zugleich auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Finanzmittel. Mehr als 90 Milliarden Euro geben die Ersatzkassen jährlich für die Gesundheit ihrer Versicherten aus – so viel wie keine andere Kassenart.
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Die Arbeit in den Sozialparlamenten
Als Sozialparlamente kontrollieren die Verwaltungsräte die Arbeit der hauptamtlichen Verwaltung der Kassen. Sie entscheiden über den Haushalt der jeweiligen Krankenkasse, sie diskutieren in den Ausschüssen über neue Herausforderungen, und sie treffen wichtige Personalentscheidungen. Zugleich haben sie auch ein politisches Mandat: Als demokratisch legitimierte Selbstverwalter machen sie gegenüber Gesetzgeber und Regierung die Interessen der Versicherten und Beitragszahler geltend.
Fünf Arbeitsfelder standen in den vergangenen drei Jahren im Zentrum unserer Arbeit als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter:
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In der politischen Auseinandersetzung standen in den ersten drei Jahren der laufenden Wahlperiode der Sozialparlamente drei Themen im Vordergrund:
Zum Jahresbeginn 2015 hatte die große Koalition im Bundestag durchgesetzt, dass die kassenspezifischen Zusatzbeiträge allein von den Versicherten zu tragen waren. Das widersprach dem bewährten Prinzip der paritätischen Beitragsfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem die Versichertenvertreter in den Sozialparlamenten bekundeten von Beginn an, dass sie diese Entscheidung für falsch halten. Die nach der Sozialwahl 2017 neu konstituierten Verwaltungsräte der Ersatzkassen forderten in Resolutionen, Zeitungsbeiträgen und Hintergrundgesprächen wiederholt die Rückkehr zur Beitragsparität. Der politische Druck wirkte: Seit 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, und die Versicherten werden finanziell entlastet – ein großer Erfolg, zu dem die Sozialparlamente der Ersatzkassen einen wichtigen Beitrag geleistet haben.
Ein zweiter Schwerpunkt in der politischen Arbeit war in den ersten drei Jahren der Wahlperiode die Forderung der Sozialparlamente der Ersatzkassen nach einer Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen (auch Morbi-RSA genannt). Durch die bisherigen Regelungen zur Umverteilung finanzieller Mittel im System der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Ersatzkassen strukturell benachteiligt, was zu Lasten der Beitragszahler geht. Die Verwaltungsräte begrüßten es deshalb ausdrücklich, dass mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) eine Reform des Finanzausgleichs eingeleitet wurde, die hier für mehr Gerechtigkeit sorgen wird.
Mit großer Sorge und scharfer Kritik verfolgten die Verwaltungsräte in den zurückliegenden drei Jahren Versuche der Regierung, in bestimmten Bereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung zu beschneiden und ihre ehrenamtlichen Vertreter zurückzudrängen. Für die Ausgestaltung der gesundheitlichen Versorgung – versichertennah, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich – sind die Sozialparlamente demokratisch legitimiert. Als Erfolg verbuchen sie es deshalb, dass die faktische Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) abgewendet werden konnte. Die Verwaltungsräte drängen jedoch weiterhin auf Nachbesserungen in den entsprechenden Gesetzen.
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Um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, richten die Sozialparlamente der Ersatzkassen große Aufmerksamkeit auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die ehrenamtlichen Versichertenvertreter fordern in diesem Zusammenhang ethische Leitplanken, die verhindern, dass jemals Algorithmen ärztliche Entscheidungen ersetzen. In der ersten Hälfte der Wahlperiode konnten die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in ihren Kassen zahlreiche Digitalisierungsprojekte voranbringen. Die Aktivitäten konzentrierten sich auf zwei Felder:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI) wurde in der Bundesrepublik die Basis geschaffen für eine schrittweise Vernetzung aller Stellen, die für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten eine Rolle spielen. Dabei geht es vor allem darum, die Kommunikation und den Austausch sowie die Abläufe zwischen Leistungserbringern – wie unter anderem Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Pflegeeinrichtungen – und den Versicherten effizienter und effektiver zu gestalten. Der nächste große Schritt wird das Angebot einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten sein. Unsere Verwaltungsräte haben alle dafür nötigen Umstellungen in den Ersatzkassen eingeleitet. Auf dieser Grundlage setzten die Kassen – sowohl einzeln als auch gemeinsam – weitere gesetzliche Vorgaben sowie Projekte um, mit denen die Ersatzkassen die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben werden. Dazu gehören die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie Modellversuche für das elektronische Rezept.
Zugleich beschlossen die Verwaltungsräte zahlreiche Digitalangebote für die Versicherten der Ersatzkassen. Dazu zählten unter anderem eine App, mit der sich ohne die Einnahme von Medikamenten Kopfschmerzen lindern lassen, eine App für Kinder mit Artikulationsstörungen, ein digitaler Kompass, mit dem sich alle Verwaltungsabläufe rund um das Krankengeld leichter nachvollziehen lassen, eine App für Neurodermitiker zur Ergänzung der herkömmlichen Therapie oder ein Online-Programm zur Vermeidung von psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken.
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Prävention steht auch in der Wahlperiode 2017–2023 weit oben auf der Prioritätenliste der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter. Die Verwaltungsräte beschlossen daher:
Der Gesetzgeber hat einen Katalog von Leistungen für alle gesetzlich Versicherten in der Bundesrepublik vorgeschrieben. Über alles, was darüber hinausgeht, haben allein die Sozialparlamente zu befinden. Zu den neuen Präventionsleistungen, die die Verwaltungsräte der Ersatzkassen seit Beginn der Wahlperiode beschlossen, gehören unter anderem erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Menschen mit speziellen Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck. Besondere Programme wurden für Schwangere und für die Partner der werdenden Mütter aufgelegt. Auch junge Familien werden individuell finanziell unterstützt. Zur Gesunderhaltung der Zähne fasste die Soziale Selbstverwaltung ebenfalls Beschlüsse, die Versicherte von bestimmten Behandlungskosten entlasten.
Zur Vorsorge gehört auch die Beachtung von Grundregeln für ein gesundes Leben. Auf Beschluss der Verwaltungsräte erarbeiteten der vdek und die in ihm zusammengeschlossenen Ersatzkassen seit 2017 eine Reihe von Ratgebern, die sowohl online als auch in gedruckter Form veröffentlicht wurden. Themen dieser Ratgeber waren unter anderem das richtige Händewaschen, eine gesunde Ernährung, der Schutz vor Hautkrebs und Bereiche wie Bewegung und Fitness oder Sucht. Weitere Ratgeber galten der Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und dem Schutz der psychischen Gesundheit.
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Die Lebenserwartung in Deutschland steigt, und es wächst der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung. Beides hat auch zur Folge, dass von Jahr zu Jahr mehr Menschen auf Pflege angewiesen sind. Die Sozialparlamente beschlossen in den zurückliegenden drei Jahren zahlreiche
Zu Recht hat der Gesundheitsminister die Pflege zur sozialen Frage des 21. Jahrhunderts erhoben. Die Versorgung unserer Pflegebedürftigen in Heimen, durch professionelle Pflegedienste und ganz besonders durch Angehörige in den heimischen vier Wänden ist von zentraler Bedeutung. Deshalb haben die Sozialparlamente auch in den zurückliegenden drei Jahren intensiv alle Entwicklungen rund um die Pflege begleitet. Sie haben im Vorfeld von Gesetzgebungsprozessen Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern gesucht, um im Sinne der Versicherten Einfluss zu nehmen. Um pflegende Angehörige ganz praktisch zu unterstützen, beschlossen die Kassen verschiedene Projekte, die vom Online-Pflegeantrag über Online-Beratungsangebote bis zu Pflegelotsen und Pflegecoaches reichen.
Besondere Aufmerksamkeit widmeten die Verwaltungsräte der Ersatzkassen den professionellen Pflegekräften in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen. Sie machten den Weg frei für das von allen Ersatzkassen gemeinsam entwickelte Programm „MEHRWERT: PFLEGE“. Das vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) organisierte Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung soll vor allem Beschäftigte stärken sowie eine gesunde Arbeitsumgebung schaffen.
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Die Corona-Krise brachte 2020 neue Herausforderungen für die Ersatzkassen mit sich. Die Selbstverwaltung der Kassen konzentrierte sich auf
Vorrang hatte für die Soziale Selbstverwaltung zu jeder Zeit die hochwertige Versorgung der Versicherten, sowohl der COVID-19-Patienten als auch der anderen Erkrankten, und die Bewahrung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens. Zugleich richteten die Sozialparlamente aber auch den Fokus darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung 2021 auch wegen der Pandemie vor einer Milliardenlücke steht. Sie wiesen öffentlich darauf hin, dass die Finanzierung zum Beispiel der Corona-Teststrategie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Eine gerechte Verteilung von durch Corona-bedingten Zusatzlasten bedeute, dass bestimmte Kosten auch vom Staat getragen werden müssten und nicht allein von den Beitragszahlern der Krankenkassen.
Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlangten von den Ersatzkassen, Arbeitsabläufe zu verändern, soweit möglich Homeoffice zu ermöglichen und auch zeitweilig Geschäftsstellen zu schließen. Die Soziale Selbstverwaltung war in wichtige Entscheidungen mit eingebunden, und sie stellte umgehend auch ihre eigene Arbeit um: Sitzungen der Verwaltungsräte und der Ausschüsse fanden als Video- oder Telekonferenzen statt. So blieb die Selbstverwaltung der Ersatzkassen zu jeder Zeit beschluss- und handlungsfähig.
Streitschlichtung ohne Richter
Eine wichtige Aufgabe der Sozialen Selbstverwaltung in den Ersatzkassen ist die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen. Sie treten in Aktion, wenn eine Kasse den Antrag eines Versicherten auf eine bestimmte Leistung ablehnt und der Versicherte dagegen Widerspruch einlegt. Bleibt die Verwaltung der Kasse bei ihrer Entscheidung, landet der Fall automatisch in den Widerspruchsausschüssen. Dort prüfen dann ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Beitragszahler die Einwände, ohne dass dem Versicherten daraus – wie etwa bei einem Gang vor Gericht – irgendwelche Kosten entstehen.
Für die laufende Wahlperiode 2017–2023 wurden in den sechs Ersatzkassen insgesamt 45 Widerspruchsausschüsse gebildet. Je nach Kasse haben die Ausschüsse drei oder vier Mitglieder, ihre Wahl obliegt den Verwaltungsräten.
Bei den Ersatzkassen mit ihren rund 28 Millionen Versicherten gingen in der ersten Hälfte der Wahlperiode im Jahresdurchschnitt rund 55.000 Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen ein. Etwa jeder dritte Streitfall konnte schnell beigelegt werden, wenn der Versicherte zum Beispiel nachträglich fehlende Unterlagen einreichte, so dass die von ihm gewünschte Leistung doch noch gewährt werden konnte. Alle anderen Fälle wurden zur Prüfung an die Widerspruchsausschüsse weitergeleitet.
In den allermeisten Fällen bestätigten dort die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, dass die Entscheidung der Verwaltung korrekt war und den Regelungen des Sozialgesetzbuches folgte. In mehr als 700 Fällen pro Jahr konnten die Widerspruchsausschüsse allerdings ihren Entscheidungsspielraum nutzen und doch noch dem Anliegen des Versicherten zustimmen. Streitschlichtung ohne Richter: In der Arbeit der Widerspruchsausschüsse erweist sich beispielhaft, wie die Soziale Selbstverwaltung zum Nutzen der Versicherten tätig wird.
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Bereit für die Zukunft
Beständige Erneuerung ist eine Voraussetzung dafür, dass eine demokratische Institution wie die Soziale Selbstverwaltung auch in Zukunft stets ihren Aufgaben gerecht werden kann. Deshalb intensivierten die Sozialparlamente in der ersten Hälfte der Wahlperiode ihre Anstrengungen, um rechtzeitig zur nächsten Sozialwahl 2023 strukturelle Veränderungen in der eigenen Arbeit umzusetzen und die Wahlen selbst zu modernisieren. Zwei Aspekte standen dabei im Vordergrund:
Onlinewahl-Option neben der traditionellen Briefwahl
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Als Wahlverfahren bei den Sozialwahlen war bis 2017 ausschließlich die Stimmabgabe im Wahlumschlag vorgesehen. Vor allem mit Blick auf die jüngeren Jahrgänge, die mit digitalen Medien aufgewachsen sind, möchten die Ersatzkassen jedoch auch ein digitales Wahlverfahren ermöglichen. Die Sozialparlamente drängten daher gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen den Gesetzgeber, eine Onlinewahl zu den Verwaltungsräten zuzulassen. Mit Erfolg: Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für einen Modellversuch, der es allen Krankenkassen erlaubt, 2023 parallel zur Briefwahl ihren Versicherten eine Abstimmung per Computer oder Smartphone zu ermöglichen. Zum ersten Mal überhaupt soll damit in Deutschland eine bundesweite Abstimmung (auch) auf digitalem Wege möglich sein. Alle Ersatzkassen haben ihren Willen bekundet, an dem Modellversuch teilzunehmen. Die Verwaltungsräte haben deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag 30. September 2020 die Satzungen an die neue Rechtslage angepasst. Das urdemokratische Prinzip der direkten Wahl der Versichertenvertreter in den Sozialparlamenten wird mit den Onlinewahlen weiter gestärkt.
Quotenregelung nach Geschlecht für die künftigen Sozialwahlen
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Seit vielen Jahren bestehen die Verwaltungsräte der Ersatzkassen darauf, dass die Sozialwahlen mit der Zeit gehen müssen. Dazu gehört, dass Frauen und Männer in gleicher Weise in den Sozialparlamenten vertreten sein müssen. Dieses Engagement der Selbstverwaltung der Ersatzkassen und der Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2023 unter neuen Vorzeichen stattfinden werden. Der Gesetzgeber hat eine Quotenregelung festgelegt, nach der für Frauen wie für Männer jeweils mindestens 40 Prozent aller Plätze auf den Kandidatenlisten für die Verwaltungsräte reserviert sind.
Die Soziale Selbstverwaltung – Ihre Stimme in der Krankenversicherung
Die Soziale Selbstverwaltung in den Ersatzkassen ist so vielfältig wie die Frauen und Männer, die an ihr mitwirken. Die gewählten Versicherten- und Arbeitgebervertreter repräsentieren die Solidargemeinschaft der Versicherten und Beitragszahler. Ein Blick auf die Menschen und ihr Engagement:
Die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bringen wertvolle Lebenserfahrung in ihre Arbeit ein. Sie sind selbst Teil der Versichertengemeinschaft ihrer jeweiligen Ersatzkasse. Die Gruppe der 50- bis 60-Jährigen ist besonders stark vertreten. Bei der Sozialwahl 2017 zeigte sich aber auch ein beginnender Generationenwechsel: Jüngere Menschen interessieren sich wieder stärker für ein Engagement in der Sozialen Selbstverwaltung.
Bislang engagieren sich deutlich mehr Männer als Frauen in der Selbstverwaltung der Ersatzkassen. Aber es gibt Bewegung. Unter denen, die sich bei der Sozialwahl 2017 erstmalig um ein Mandat bewarben, waren mehr als 40 Prozent Frauen. Bei der nächsten Sozialwahl 2023 wird nun eine gesetzliche Quotenregelung greifen: Auf jeder Kandidatenlisten müssen mindestens 40 Prozent der Plätze für Frauen reserviert sein.
Mit ihrem beruflichen Hintergrund bilden die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter den Querschnitt der Versichertengemeinschaft gut ab. Frauen und Männer, die mitten im Arbeitsleben stehen, engagieren sich ebenso wie Ruheständler. Viele Versichertenvertreter bleiben auch nach ihrem Eintritt ins Rentenalter noch für mehrere Wahlperioden in der Sozialen Selbstverwaltung aktiv.
Selbstverwaltungsarbeit erfordert einen erheblichen Zeiteinsatz. Mit einem durchschnittlichen Aufwand von 23 Stunden im Monat liegen die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der Spitzengruppe all derer, die sich ehrenamtlich betätigen. Eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die Zufriedenheit der Engagierten trotz des hohen Einsatzes hoch ist.