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Sozialwahlen auf der Höhe der Zeit

Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen haben sich seit langem dafür eingesetzt, dass die Sozialwahlen künftig neben der Briefwahl auch online stattfinden können. Der Gesetzgeber hat für die Sozialwahlen 2023 einen Modellversuch gestartet, der es den Krankenkassen ermöglicht, ihre Sozialparlamente neben der Briefwahl alternativ per Onlinewahl zu bestimmen. Die Ersatzkassen haben beschlossen, diese Möglichkeit zu nutzen. Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Stellungnahmen zu den Onlinewahlen:

Ersatzkassen-Vertreter begrüßen Möglichkeit von Onlinewahlen

Vertreter der sechs Ersatzkassen sehen mit Optimismus auf die Sozialwahlen 2023. Das Angebot einer Onlinewahl werde dazu beitragen, die Soziale Selbstverwaltung zu modernisieren und ihre demokratische Legitimation zu stärken, erklären sie.

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Die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski zur Einführung von GKV-Online-Sozialwahlen 2023

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Rita Pawelski begrüßt die Entscheidung des Bundestages vom 7. Mai für die Einführung von Online-Sozialwahlen. Warum sie sich für dieses Modellprojekt einsetzt, erklärt sie im Interview.

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vdek: Alle Ersatzkassen bereit für die Onlinewahl

Alle sechs Ersatzkassen in Deutschland haben fristgerecht zum 30. September 2020 ihre Satzungen geändert, um die nächste Sozialwahl sowohl per Briefwahl als auch online abhalten zu können. Damit wird 2023 bei TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK die Wahl der Sozialparlamente auch per Computer oder Smartphone möglich sein.

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