Die Sozialwahl
FAQ zur Online-Sozialwahl
Wer hat festgelegt, dass die Kassen die Sozialwahl 2023 als Brief- und Onlinewahl durchführen können?
Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber 2020 mit dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz getroffen. Eine Stimmabgabe per Online-Wahl ist gemäß der gesetzlichen Vorschrift dann möglich, wenn die Wahl bei der jeweiligen Krankenkasse als Urwahl durchgeführt wird und wenn die Kasse in ihrer Satzung bis Ende September 2020 vorgesehen hat, dass ihre Wahlberechtigten zwischen beiden Abstimmungsmöglichkeiten wählen können: online oder wie bisher per Brief.