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2023 kann bei den Ersatzkassen erstmalig auch online gewählt werden

Alle sechs Jahre werden in der Bundesrepublik die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien in der Sozialen Selbstverwaltung neu gewählt. In den Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk mit zusammen rund 28 Millionen Versicherten sowie in der Deutschen Rentenversicherung Bund mit 23 Millionen Versicherten geschieht dies per Briefwahl: Jeder wahlberechtigte Versicherte wird einzeln angeschrieben, entscheidet sich für eine der Kandidatenlisten und sendet den ausgefüllten Wahlzettel mit der Post zurück. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Zur nächsten Sozialwahl, die 2023 ansteht, könnte sich allerdings vieles ändern. Die Ersatzkassen haben sich seit langem dafür eingesetzt, dass Versicherte neben der traditionellen Briefwahl auch die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme online abzugeben – zum ersten Mal bei einer großen Wahl in Deutschland überhaupt. Der Gesetzgeber und die Sozialparlamente der Ersatzkassen haben nun mit den entsprechenden Rechts- und Satzungsänderungen den Weg dafür frei gemacht. „Die Digitalisierung verändert alle Bereiche unseres Lebens: unsere Arbeit, unsere Freizeit, die Art, wie wir uns informieren und wie wir miteinander kommunizieren“, erklärt Jörg Ide von der TK, der gemeinsam mit Holger Schlicht von der DAK-Gesundheit für den Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“ spricht. „Da war es höchste Zeit, dass wir ihre Möglichkeiten auch nutzen, um die Mitbestimmung in unserer Gesellschaft auszubauen.“

Die Wahl der Sozialparlamente der Rentenversicherung und der Ersatzkassen, bei der die Vertreter der Versicherten und der Rentner bestimmt werden, ist mit mehr als 50 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland gleich nach der Europa- und der Bundestagswahl. Die Wahlbeteiligung lag zuletzt, im Jahr 2017, bei rund 30 Prozent. Das waren zwar eine Million mehr Wähler als noch 2011, aber dennoch deutlich weniger als bei anderen Wahlen. Und ebenso wie bei den Wahlen zu den Parlamenten auf lokaler, Landes- und Bundesebene nahmen die jüngeren Jahrgänge ihr Wahlrecht deutlich seltener wahr als die älteren Jahrgänge.

Nach Einschätzung der Kassenvertreter liegt dies auch am Wahlverfahren. „Wir stehen in der Verantwortung, jeder an seinem Platz alles dafür zu tun, dass unsere demokratischen Institutionen nicht erstarren, sondern repräsentativ für die ganze Gesellschaft bleiben“, sagt Ide. „Wir wollen die Demokratie lebendig, interessant, attraktiv und für jedermann zugänglich ausgestalten. Dafür müssen wir auch die Lebenswirklichkeit gerade der Jüngeren berücksichtigen, die mit Smartphone und Computer groß geworden sind. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, die Sozialwahlen nicht nur in bewährter Form per Briefwahl, sondern zusätzlich auch per Mausklick zu ermöglichen.“

Die Idee der Online-Wahl ist nicht neu, und sie findet auch außerhalb der Ersatzkassen viel Zuspruch. In einem 10-Punkte-Papier hatten Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel für das Jahr 2023 optionale Onlinewahlen als Alternative zur Briefwahl verlangt. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD war vorgesehen, gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen zu modernisieren. Der Gesetzgeber ist diesem Auftrag nachgekommen. Die Verabschiedung des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes im Mai 2020 darf deshalb als wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung gelten. Das Gesetz schafft den Rahmen für ein Modellprojekt, in dem die Versicherten der Krankenkassen 2023 erstmals neben der Briefwahl auch online abstimmen können. Das Modellprojekt ist zunächst auf die nächste Sozialwahl 2023 begrenzt. Danach entscheidet erneut der Gesetzgeber darüber.

Das Modellprojekt zur Online-Sozialwahl 2023 ist „ein bedeutendes Signal, dass Deutschland Digitalisierung will“, sagt dazu Holger Schlicht von der DAK-Gesundheit. „Sie könnte neues Interesse an den Sozialwahlen und der Sozialen Selbstverwaltung wecken und obendrein als Testlauf für weitere Onlineabstimmungen in Deutschland dienen.“

Schlicht macht keinen Hehl daraus, dass diese Umstellung anfangs mit Kosten verbunden ist. Die Anfangsinvestition sei notwendig, und mittelfristig ließen sich sogar Mittel einsparen, erklärt er. Zudem stehe die Technik auch Sozialversicherungsträgern zur Verfügung, die bisher noch keine Urwahl zu ihren Sozialparlamenten abhalten. „Die Kraft der Sozialen Selbstverwaltung hängt ja nicht zuletzt davon ab, dass möglichst viele Versicherte mit ihrer Stimme Einfluss nehmen auf die Zusammensetzung der Verwaltungsräte und der Vertreterversammlungen“, sagt Schlicht.

Um die Selbstverwaltung der einzelnen Kassen zu wahren, hat der Gesetzgeber jeder Kasse freigestellt, ob sie sich am Onlinewahlverfahren beteiligt oder nicht. Die Technologie für die Wahl per Computer sei bereits verfügbar, und mit den entsprechenden Regelungen zur technischen und organisatorischen Umsetzung, können auch die letzten rechtlichen Hürden schnell genommen werden, erklären die Gesprächspartner. „Ein Blick ins Ausland lohnt sich. Im EU-Land Estland wird das Parlament bereits seit 2005 online gewählt – ohne irgendwelche Probleme und mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung“, erklärt Schlicht. „Die Estländer machen uns vor, wie es gehen kann. Wegducken gilt nicht mehr im Zeitalter der Digitalisierung!“