Hautkrebs-Vorsorge
TK: Pro Jahr geht nur jeder Fünfte zum Screening
21.08.2020
Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Rund 270.000 Neuerkrankungen werden pro Jahr registriert. „Trotzdem nutzen nur wenige Versicherte die Möglichkeit, sich regelmäßig auf Symptome untersuchen zu lassen, wie eine aktuelle Auswertung unserer Kasse zeigt“, sagt Petra Rahmann, ehrenamtliche Selbstverwalterin im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse, dem Sozialparlament der TK.
Wie die aktuellen Auswertungen der TK zeigen, nahmen 2019 bundesweit knapp 19 Prozent der Versicherten ein Screening bei ihrem Haus- oder Hautarzt in Anspruch. 2018 waren es 19,7 Prozent. Auch in den Jahren zuvor nutzte nur etwa jeder Fünfte das Angebot der Krankenkassen zu einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. „Als Selbstverwalter können wir nur dringend davor warnen, leichtfertig mit der Gefahr umzugehen“, sagt Rahmann. „Besonders der schwarze Hautkrebs, der ein Siebtel aller Fälle ausmacht, kann tödlich sein, wenn er nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird."
Wer einen Verdacht hat, weil sich zum Beispiel Flecken auf der Haut neu bilden oder Flecken sich verändern, sollte unbedingt seinen Hausarzt oder Dermatologen aufsuchen, rät die TK. Gerade jetzt im Sommer sei es sehr wichtig, sich mit Kleidung und ausreichend Sonnencreme zu schützen, um das Risiko zu minimieren. „Erkrankt man dennoch an Hautkrebs, sind die Chancen auf Heilung umso besser, je früher der Krebs erkannt wird“, hebt Selbstverwalterin Rahmann hervor.
Auch in der Behandlung des schwarzen Hautkrebs hat die Medizin in den vergangenen Jahren riesige Fortschritte gemacht. Die medikamentöse Therapie basiert zunehmend auf modernen Immuntherapeutika, die dem Körper dabei helfen, Tumore selber zu bekämpfen. Da die Immuntherapie deutlich wirkungsvoller und verträglicher als die Chemotherapie ist, ist sie heute aus dem Behandlungsalltag nicht mehr wegzudenken.
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening gibt es ab 35 Jahren alle zwei Jahre. „Verschiedene Krankenkassen, unter ihnen auch die Ersatzkassen, gehen jedoch darüber hinaus“, sagt Versichertenvertreterin Petra Rahmann. „Bei uns in der TK können auf Beschluss des Sozialparlaments bundesweit alle Versicherten bereits ab 20 Jahren das Hautkrebs-Screening in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ab 15. Ich appelliere hier deshalb noch einmal an alle unsere Versicherten: Nehmen Sie die Hautkrebs-Gefahr ernst, und nutzen Sie die Möglichkeit zur Vorsorge!“