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Online-Sozialwahlen 2023

Ersatzkassen stellen sich der digitalen Herausforderung

Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei den kommenden Sozialwahlen im Jahr 2023 parallel zur traditionellen Briefwahl erstmals auch eine Online-Wahl zu ermöglichen. „Zum ersten Mal wird in Deutschland eine große Wahl auch auf digitale Weise möglich, und die Sozialparlamente der Krankenkassen dürfen die Vorreiter sein. Das ist ein großer Erfolg für die Soziale Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen, die sich seit Jahren dafür starkgemacht hat“, erklärten Jörg Ide von der TK und Holger Schlicht von der DAK-Gesundheit, die im Auftrag der Ersatzkassen die Vorbereitungen für eine Onlineabstimmung koordinieren.

Bei der vorangegangenen Sozialwahl im Jahr 2017 hatten die Versicherten bei den Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk  direkt die Möglichkeit per Briefwahl mitzubestimmen, wer in den Sozialparlamenten ihre Interessen vertritt. „Mit der Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl wächst nun sicherlich das öffentliche Interesse an der Sozialwahl. Vielleicht entsteht sogar eine Art Sogeffekt, und in den anderen Kassen fragt sich die eine oder andere Organisation: Warum gibt es bei uns eigentlich noch keine Urwahl?“, erklärte Ide. „Doch das ist allein ihre Entscheidung.“

 „Die Ersatzkassen versichern zusammen rund 28 Millionen Menschen und sind damit die größte Kassenart in Deutschland. Es sind diese  Wahlberechtigten, für die wir die Wahl noch einfacher machen. Wir hoffen dadurch auf eine höhere Wahlbeteiligung als bei den früheren Sozialwahlen und damit auf ein noch stärkeres demokratisches Mandat für die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den Sozialparlamenten. Und wir wollen auch ein deutlich jüngeres Publikum erreichen, eine Generation, für die Digitalisierung , ganz gewöhnlicher Alltag ist. Auch dafür halten wir Online-Wahlhandlung für den richtigen Weg“, erklärt Ide.

Auch wenn noch mehr als drei Jahre verbleiben bis zur Sozialwahl 2023: „Der Zeitplan dafür ist überaus sportlich“, erläutert Holger Schlicht. „Zuerst einmal muss der Beschluss des Bundeskabinetts vom Gesetzgeber bestätigt werden, denn für einen so wichtigen Vorgang wie die Wahl der Sozialen Selbstverwaltung muss es Rechtssicherheit geben. In den Kassen müssen die von den Beitragszahlern gewählten Vertreter die nötigen Beschlüsse fassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss festlegen, auf welche Weise die Datensicherheit bei einer Online-Wahl garantiert wird. Auf dieser Grundlage müssen alle teilnehmenden Kassen gemeinsam einen technischen Dienstleister finden, der uns auf unserem Weg begleitet, und dafür braucht es eine europaweite Ausschreibung. All das nimmt Zeit in Anspruch.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung räumt allen Kassen eine Frist bis zum 30. September 2020 ein. In dieser Zeit müssen sie für sich klären, ob sie sich an dem Modellversuch Online-Wahlen bei den Sozialwahlen im Jahr 2023 beteiligen wollen oder nicht. Die Ersatzkassen, die seit Jahrzehnten ihre Sozialparlamente per Urwahl bestimmen, haben bereits signalisiert, dass sie in der Arbeitsgemeinschaft mitwirken wollen, die die Online-Wahlen vorbereiten wird.

Und die Kosten, die ein solches Projekt zwangsläufig mit sich bringt? Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle Kassen gemeinsam die Vorbereitung von Online-Wahlen finanzieren. Ide und Schlicht halten diese Entscheidung für völlig richtig: „Das neue Instrument wird schließlich allen zur Verfügung stehen – egal, ob eine Kasse es 2023 schon nutzt oder noch nicht“, erklärt Ide, und Schlicht ergänzt: „Mittelfristig kann eine Online-Wahl sogar helfen, Beitragsgelder einzusparen. Denn das Teuerste an jeder Sozialwahl ist bisher das Porto für die Rücksendung der Wahlzettel. Auch in dieser Beziehung verspricht eine Online-Wahl also einen echten Nutzen für die Beitragszahler.“