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Nutzen für Versicherte schaffen

Corinna Schreibner ist Mitglied in einem Widerspruchsausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dreimal im Monat geht sie zu einer Sitzung. Dort diskutiert sie mit den anderen Ausschussmitgliedern über abgelehnte Anträge, etwa auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente. Rund 30 Fälle werden jeweils diskutiert, pro Fall muss sie vorher etwa elf Seiten Akten studieren. All das macht Corinna Schreibner neben ihrer Arbeit als Sozialversicherungsangestellte – also ehrenamtlich.

Dieter Mügge ist Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund. Etwa 30 Menschen hilft er jeden Monat, wenn sie einen Antrag stellen wollen, oder er erläutert ihnen, unter welchen Bedingungen sie schon früher in Rente gehen können als vorgesehen. Viele Versicherte kommen zu ihm nach Hause. Manchmal macht er auch Hausbesuche. Zahlen muss dafür niemand. Denn auch Dieter Mügge ist ehrenamtlich tätig – ebenso wie die anderen 2600 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Karla Hasenauer ist Mitglied im Verwaltungsrat der TK. Dort, im Sozialparlament, engagiert sie sich besonders für Menschen mit Diabetes. Patienten sollen von ihrer Kasse gut beraten werden, und ihnen sollen die optimalen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen – dafür setzt sich Karla Hasenauer ein. Auch sie tut es ehrenamtlich. Als Selbstverwalterin.

Entscheidungen mit Mehrwert

Diese drei Beispiele stehen für Hunderte weitere. Ob in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei den sechs Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK, ob als Ratgeber oder als Entscheider – mit großem Einsatz und hohem Verantwortungsgefühl engagieren sich Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter für die Solidargemeinschaft. In den Sozialparlamenten diskutieren und entscheiden sie darüber, was mit den Sozialbeiträgen der Versicherten, Arbeitgeber und Rentner geschieht, welche Vorschläge für eine bessere Versorgung der Versicherten verwirklicht und welche anderen vorläufig zurückgestellt werden. Damit garantieren sie zugleich, dass die Versicherungsbeiträge effizient eingesetzt werden.

Persönliche Beratung beim Stellen des Rentenantrags, innovative Heilmethoden, Fitnessprogramme als Kassenleistung: Wenn es um die Gestaltung der Leistungen geht, sind in vielen Fällen die ehrenamtlichen Vertreter in der Selbstverwaltung am Zuge. Sie sind es, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Voraussetzungen für eine Reha, die Zielrichtung und den Umfang der Leistungen festlegen. Auch die Entscheidung, ob und an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden, liegt bei ihnen. Ähnlich ist es bei den Ersatzkassen. Auch dort entscheiden die gewählten Selbstverwalter über die Satzungsleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und Modellvorhaben.

Beratung vor Ort
Überall im Land informieren ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund unentgeltlich über Versicherungsleistungen oder helfen bei der Klärung von Rentenansprüchen. Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter kontrollieren die Entscheidungen der Rentenversicherung und der sechs Ersatzkassen. Ist ein Versicherter mit einem Bescheid nicht einverstanden und legt Widerspruch ein, kann er darauf vertrauen, dass ein ehrenamtlicher Widerspruchsausschuss seinen Fall noch einmal überprüft und ihm gegebenenfalls zu seinem Recht verhilft. Viele Streitigkeiten können so außergerichtlich entschieden werden.