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Verwaltungsrat (Sozialparlament einer Ersatzkasse)

Die Verwaltungsräte sind das oberste Gremium der Ersatzkassen. In ihnen wirken die gewählten Vertreter der Versicherten und in den meisten Kassen die Vertreter der Arbeitgeber mit. Der Verwaltungsrat beschließt die jeweilige Satzung, wählt und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand und befindet über den Haushalt. Er benennt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, legt Satzungsleistungen fest und hat bei Kassenfusionen das letzte Wort. Der Verwaltungsrat ist somit an allen Entscheidungen beteiligt, die für die Krankenkassen grundsätzlich wichtig sind und Versicherte direkt betreffen.