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Die Sozialwahl

Die Sozialwahl bezeichnet in Deutschland die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl mit mehr als 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für die Sozialwahlen eine Urwahl vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine Vorschlagsliste abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich, die sogenannte Friedenswahl.

2017 sind die Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie die Verwaltungsräte der Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk per Urwahl neu bestimmt worden.