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Ehrenamt in der Sozialen Selbstverwaltung

In den Sozialparlamenten (Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Verwaltungsrat bei den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Vertreter. Sie engagieren sich in Parlamentssitzungen, unterschiedlichen Ausschüssen und persönlichen Gesprächen mit Versicherten. Von der Selbstverwaltung werden zudem die Versichertenberater und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse bestimmt – auch sie arbeiten ehrenamtlich. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.