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  • Mitglied des Verwaltungsrates der KKH

„Wie ein Aufsichtsrat im Interesse der Versicherten"

„Ich verstehe mich als Mitgestalter – und zur Mitgestaltung gehört selbstverständlich auch die Kontrolle.“ Mit diesen Worten umschreibt Hermann Wittrup sein Selbstverständnis. Da spricht der ehemalige Personalentwickler und Ausbildungsleiter eines Handelsunternehmens, in dem er in jungen Jahren u. a. auch als Gesamtbetriebsratsvorsitzender tätig war und als solcher auch den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrates übernahm. Seit über 40 Jahren engagiert er sich mit dieser Überzeugung ehrenamtlich in der Selbstverwaltung und anderen Gremien.

„Als Selbstverwalter achten wir darauf, dass den Versicherten die versprochene hohe Beratungs- und Servicequalität ebenso wie das breite Leistungsspektrum der KKH sichergestellt wird“, sagt Wittrup. Und dabei betont er, wie viele Kontroll- und Entscheidungsfunktionen der Verwaltungsrat hat – von der Bestellung des Vorstandes über die Aufstellung des Haushalts bis hin zu Leistungsfragen wie beispielsweise bei Präventionsmaßnahmen. „Das ist schon eine Aufgabe, die mit der eines Aufsichtsrates vergleichbar ist – ein Aufsichtsrat im Interesse der Versicherten sozusagen“, so Wittrup.

Die Fragen, mit denen sich Hermann Wittrup beschäftigt, sind entsprechend weit gesteckt: Da geht es beispielsweise um die Entscheidung zu Satzungsänderungen, um Zusatzleistungen, die für die Mitglieder erbracht werden sollen, oder darum, für welche innovativen Behandlungsmethoden z. B. bei Migräne die KKH aufkommt. So hat die Selbstverwaltung laut Wittrup einen maßgeblichen Anteil daran, dass spezialisierte Behandlungs- und Betreuungszentren für chronischen Kopfschmerz und Migräne in Essen, München und Jena den Versicherten zur Verfügung stehen. Zudem hat die KKH das individuelle telefonische Gesundheitscoaching von Patienten zur Unterstützung therapeutischer Maßnahmen und zur Förderung einer gesunden Lebensweise eingeführt. Dabei wird deutlich, was er mit der Rolle eines Aufsichtsrats im Interesse aller Versicherten meint: Die Verwaltungsräte haben immer gleichermaßen das Leistungsspektrum und die Finanzierbarkeit im Blick. Der ständige Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Widerspruchsausschüssen gehört auch dazu. Denn Kontrolle bedeutet auch, zu überprüfen, ob die Leistung ebenso wie der Service bei den Versicherten optimal ankommen.

Hermann Wittrup war ein Personalentwickler aus Überzeugung, und als solcher kann er mit Menschen in unterschiedlichsten Funktionen und Rollen gut umgehen. Jetzt im Ruhestand möchte er sich noch stärker in den Selbstverwaltungsorganen einbringen. Dieses Geschick hat ihn auch in den Verwaltungsrat der KKH geführt. Denn auch sozialpolitische Forderungen der Selbstverwaltung wollte er offensiv gegenüber der Politik vertreten. Dazu gehörte auch die Überzeugung, dass Versicherte nicht weiter für die Praxisgebühr aufkommen sollten. Und darauf ist er besonders stolz: „Wir haben im Verwaltungsrat sozusagen schon vor der Politik die Praxisgebühr abgeschafft“ – laut Wittrup war es bereits September 2012 Beschlusslage, den Versicherten die Praxisgebühr zu erstatten. „Mitgliedbeiträge müssen sinnvoll im Interesse der Versicherten eingesetzt werden“ – da lässt sich Hermann Wittrup in all seinen Entscheidungen beim Wort nehmen.