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  • Mitglied des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • Alternierender Vorsitzender des Organisations- und Bauausschusses des Vorstandes

  • Mitglied des Personalausschusses des Vorstandes

  • Mitglied des Ausschusses für Rehabilitations-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten des Vorstandes

  • Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund

Mit eigenen Augen und eigenen Ohren"

Eigentlich war er schon auf dem besten Wege, Journalist zu werden. Doch da gab es einen Chefredakteur, der ihm riet, vorher noch etwas Richtiges zu lernen. So nahm Heribert Jöris ein Jurastudium auf – und kehrte zum Zeitungmachen nie mehr zurück. Er wurde Rechtsanwalt, arbeitete für verschiedene Wirtschaftsverbände und ist nun seit Anfang 2017 Geschäftsführer für Sozial- und Tarifpolitik beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Daneben aber hat Jöris noch ein weiteres Amt: Er ist Vorstandsmitglied in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

„Demokratie kann ohne gesellschaftliches Engagement auf den vielen verschiedenen Ebenen, vom Parlament bis zum Verein, nicht funktionieren“, begründet Jöris seinen ehrenamtlichen Einsatz für die Soziale Selbstverwaltung. Verschiedene Perspektiven zusammenzuführen, die der Hauptamtlichen und die der Ehrenamtler – darin sehe er das Erfolgsrezept dieses Modells. Es bewahre alle Beteiligten davor, betriebsblind zu werden. „Da ist es für mich eine Ehrensache, nicht nur andere machen zu lassen, sondern mich auch selber einzubringen.“

Die Arbeit der hauptamtlichen Direktoren im Vorstand der Rentenversicherung weiß Jöris sehr zu schätzen. Ohne ihre Hilfe sei es ihm als Selbstverwalter kaum möglich, sich schnell in neue Themen einzuarbeiten. Als einer der beiden alternierenden Vorsitzenden des Organisations- und Bauausschusses habe er im Sinne der Arbeitsteilung zwar ein klar umrissenes Aufgabengebiet, doch im Vorstand müsse er auch über Finanz- und Personalangelegenheiten mitbestimmen. Denn Soziale Selbstverwaltung bedeute nicht nur, dass Ehrenamtler die Aufsicht führen über die Rentenversicherung, hebt Jöris hervor. „Es bedeutet, dass wir mitentscheiden.“

Zum Beispiel über die Ausgestaltung der Rehabilitation. Gerade als Vertreter der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung habe er ein Auge darauf, dass die Beitragsmittel im Sinne der Idee der Rentenversicherung eingesetzt werden. Zu denen gehöre auch der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Wenn die Rentenversicherung mit Rehabilitationsleistungen dafür sorge, dass Menschen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall die Chance hätten, schnell wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren, sei damit allen gedient.

Besonders schätzt Jöris an der Selbstverwaltung die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgeber- und den Versichertenvertretern. „Trotz aller Unterschiede in grundsätzlichen Positionen sind wir in der Lage, ohne politische Drohgebärden zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen“, sagt er. „So nehmen wir unsere gemeinsame Verantwortung wahr.“ Ohnehin müsse man sich vor Augen führen, dass die Kompetenzen der Selbstverwaltung nun einmal begrenzt seien. „Wir können weder den Rentenbeitragssatz noch das Rentenniveau festsetzen. Das tut der Gesetzgeber. Bei uns geht es um Verwaltung, um Administration.“ Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens aber müsse die Selbstverwaltung ihre Arbeit so gut wie irgend möglich erfüllen.

Gut – das ist für Jöris, der in seiner Freizeit mit Begeisterung Klavier spielt, der Dreiklang aus „Erfolg, Effizienz und Akzeptanz“. Von den Selbstverwaltern brauche es dafür ein ständiges umfängliches Aktenstudium und die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen und Gesprächen, doch damit allein sei es nicht getan. „Zeitgemäßes Management in der Sozialversicherung schließt für mich auch ein, dass ich mich vor Ort, in der Verwaltung oder in einer Klinik, mit eigenen Augen und eigenen Ohren über die Abläufe und Vorgänge informiere“, sagt Jöris. „Denn echte persönliche Kontakte sind durch überhaupt nichts zu ersetzen.“