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Wozu braucht es Selbstverwaltung in einer Demokratie?

Gelebte Demokratie beruht auf gesellschaftlicher Mitbestimmung und bürgerschaftlichem Engagement. Für die Soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Ersatzkassen bedeutet das: Versicherte, Rentner und Arbeitgeber wählen aus ihrer Mitte Selbstverwalter, die ihre Interessen in den Sozialparlamenten der Versicherungsträger vertreten. Die Grundidee: Die Sozialversicherung bleibt unabhängig und versichertennah, indem viele wichtige Entscheidungen von denjenigen gefällt werden, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren. Diese Idee gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und auch nicht alles entscheiden soll. Dazu brauchen die Träger der Sozialversicherung größtmögliche Entscheidungsfreiräume. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.