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Worüber entscheidet die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund?

Die Vertreterversammlung hat als Sozialparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund Entscheidungshoheit in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation. Sie wählt zudem den ehrenamtlichen Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und auch die ehrenamtlichen Versichertenberater, die kostenfrei und wohnortnah in Rentenfragen helfen, sowie die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die bei Streitigkeiten Verwaltungsentscheidungen im Einzelfall überprüfen.

Finanzhoheit
Die Vertreterversammlung beschließt den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund, den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in Deutschland gleich nach dem Bundeshaushalt. Die Mitglieder der Selbstverwaltung entscheiden im Rahmen ihres Budgetrechts, für welche Aufgaben Beiträge verwendet werden, welche Dinge zurückgestellt werden und welche Vorschläge im Interesse der Rentenversicherung zu verwirklichen sind. Auch das Recht, das Vermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund anzulegen, ist den Mitgliedern der Selbstverwaltung anvertraut. Sie entwickeln und verabschieden Richtlinien für die Geldanlage, und sie achten darauf, zu welchen Bedingungen das Kapital der Versicherten und der Arbeitgeber angelegt wird.

Organisationshoheit
Selbstverwaltung bedeutet auch die Zuständigkeit für verwaltungsorganisatorische Entscheidungen wie die Organisationsreform 2005. Dazu zählen Entscheidungen zur Verbesserung der Serviceangebote, zum Beispiel zur Online-Anforderung von Kontoinformationen, sowie zum Aufbau des Netzes von Auskunfts- und Beratungsstellen.

Personalhoheit
Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben Entscheidungsfreiheit über den Einsatz des Personals der Rentenversicherungsträger. So können sie die Führungskultur in der Rentenversicherung beeinflussen und bei der Besetzung von Führungspositionen auch die Frage der „Parteinähe“ bzw. „Parteiferne“ einzelner Bewerber berücksichtigen. Auch für die Entscheidungen, wie viele Nachwuchskräfte ausgebildet und wie viele von ihnen nach dem Studium beziehungsweise der Ausbildung übernommen werden, liegt bei der Selbstverwaltung.

Rehabilitation
Die Selbstverwaltung hat im Bereich der Rehabilitation umfangreiche Kompetenzen. Sie entscheidet zum Beispiel über Voraussetzungen und Umfang der Leistungen und kann die Zielrichtung der Rehabilitation festlegen. Auch die Entscheidungen, ob und an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden, und welche Maßnahmen ergriffen werden für die Optimierung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, sind Entscheidungen der Selbstverwaltung.

Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind grundsätzlich öffentlich.