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Worüber entscheiden die Verwaltungsräte der Ersatzkassen?

Der Verwaltungsrat als Sozialparlament einer Ersatzkasse trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Er wählt und kontrolliert den Vorstand und beschließt den Haushalt sowie die Satzung. Sein Votum ist maßgeblich für mögliche Fusionen mit anderen Kassen. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvorhaben oder besondere Versorgungsformen. Die ehrenamtlichen Mitglieder verantworten somit alle wichtigen Finanzentscheidungen der Krankenkassen. Auch die Entscheidung über die Höhe des Zusatzbeitrages für die Mitglieder obliegt den Verwaltungsräten. Zudem wählen sie die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Die Sitzungen der Verwaltungsräte sind grundsätzlich öffentlich.