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Wie arbeiten die Ausschüsse der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund?

Die Ausschüsse der Vertreterversammlung haben die Aufgabe, in Sach- und Rechtsfragen eine gemeinsame Willensbildung und eine einheitliche Verfahrensweise beim Rentenversicherungsträger sicherzustellen und durch ihre Stellungnahmen Entscheidungen der Vertreterversammlung vorzubereiten. Die Spezialisten für Haushalt und Finanzen, Organisation, Personal sowie Rehabilitation, Renten- und Versicherungsangelegenheiten bereiten in den Ausschüssen die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und liefern ihr wichtige Informationen.

Widerspruchsausschüsse
Darüber hinaus bildet die Selbstverwaltung Widerspruchsausschüsse zur Überprüfung von Verwaltungsakten wie zum Beispiel Rentenbescheiden, gegen die Widerspruch erhoben wurde. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Selbstverwaltung selbst, also von der Vertreterversammlung ernannten Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, und der Verwaltung der Rentenversicherung.

Diese Widerspruchsausschüsse übernehmen im Interesse der Versicherten eine wichtige Kontrollfunktion: Ist ein Versicherter mit einem Bescheid der Rentenversicherung – etwa einem Renten- oder Reha-Bescheid – nicht einverstanden, kann er innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids dagegen Widerspruch einlegen. So erreicht er, dass der Bescheid von einem der bundesweit mehreren hundert Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund noch einmal überprüft wird.