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Warum gibt es Sozialwahlen?

Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner – anders als in den privaten Versicherungen - ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreter in diese Parlamente. Dort vertreten Versicherte und Arbeitgeber ihre eigenen Interessen. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger: Ob es um die Verabschiedung der Haushalte geht um die Frage, welche spezialisierten Rehabilitationsleistungen die Rentenversicherung anbietet oder welche neuen Satzungsleistungen in den Katalog der sechs Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK übernommen werden – bei Entscheidungen, die Versicherte direkt betreffen, ist die Stimme der Selbstverwaltung entscheidend.

Die vom Staat unabhängige Soziale Selbstverwaltung trifft viele wichtige Grundsatzentscheidungen, und sie verteidigt ihre Unabhängigkeit gegen staatliche Eingriffe. Nicht zuletzt ihrem Einsatz war auch eine Gesetzesänderung zu verdanken, mit der zum Jahresanfang 2019 die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland wiederhergestellt wurde. Im Jahr 2017 fand die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt.