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Das Rentenparlament – kurz erklärt

Wie die Selbstverwaltung arbeitet und wer bei der Rentenversicherung über die wichtigsten Fragen entscheidet, erklärt unser Video. Das Fachmagazin Healthcare Marketing hat "Das Rentenparlament" im Juli 2018 als Spot des Monats ausgezeichnet.

(Video: wdv Bad Homburg)

So funktioniert die Selbstverwaltung der Rentenversicherung:

Martin Müller hat einen Bescheid der Rentenversicherung bekommen.

Er hat noch Fragen dazu und wendet sich an eine ehrenamtliche Versicherungsvertreterin gleich in der Nachbarschaft: Karin Schultz.

Sie schaut sich die Unterlagen an und erklärt ihm genau, was zu tun ist.

Karin Schultz ist Bürokauffrau und freigestellte Betriebsrätin. Und sie engagiert sich ehrenamtlich für die Rente. Sie berät Versicherte und Renter und ist Mitglied in der Vertreterversammlung. Das ist das Parlament der Rentenversicherung.

Dort entscheiden diejenigen, die die Beiträge zahlen, Versicherte und Arbeitnehmer, gemeinsam über alle wichtigen Fragen.

Das nennt man Selbstverwaltung.

Sie wählen zum Beispiel den Vorstand. Der bereitet viele Entscheidungen vor und vertritt die Rentenversicherung nach außen.

Sie treffen wichtige Personalentscheidungen und sie beschließen jedes Jahr den Haushalt. Das heißt, sie entscheiden wofür das Geld ausgegeben wird.

Dazu gibt es – ähnlich wie im Bundestag –  Ausschüsse. Deren Mitglieder sind auf bestimmte Themen spezialisiert. Zum Beispiel: Finanzen, Personal, Rehabilitation. Oder sie engagieren sich als Versichertenberater oder Versichertenälteste – wie Karin Schultz.

In vielen Fällen – wie den von Martin Müller – kann sie so helfen.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich. Sie werden alle sechs Jahre bei der Sozialwahl gewählt.

Mehr Infos zur Selbstverwaltung gibt es auf: www.soziale-selbstverwaltung.de