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Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesund leben, gesund arbeiten

Die persönliche Gesundheit liegt grundsätzlich in der Verantwortung jedes Einzelnen.  Im Krankheitsfall sind Ärztinnen und Ärzte, deren Fachkräfte in der Praxis und geeignete Therapeutinnen und Therapeuten erste Ansprechpartner. Arbeitgeber erhalten dagegen nur die Information über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch die genaue ärztliche Krankheitsdiagnose.

Immer mehr Entscheidungsträgerinnen und -träger erkennen deshalb mittlerweile die positiven Effekte für ihr Unternehmen, wenn sie sich aktiv für die Gesundheit ihrer Beschäftigten präventiv einsetzen. So kann u.a. durch ein gesundheitsbewusstes Führungsverhalten, die Gesundheit der Mitarbeitenden positiv beeinflusst werden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hilft dabei, die Strukturen und Prozesse in der Organisation so auszurichten, dass sie sich förderlich auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.

Auch der ehrenamtlichen Selbstverwaltung in den Ersatzkassen, in der sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten als auch der Arbeitgeber mitwirken, ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement ein wichtiges Anliegen. Den Gewinn haben schließlich nicht nur die Unternehmen, sondern viel mehr noch die Beschäftigte – und die Gesellschaft insgesamt. Deshalb unterstützen TK und BARMER, DAK-Gesundheit und KKH, hkk und HEK die Förderung eines gesunden Lebens und Arbeitens in den Betrieben mit einer Vielzahl von konkreten Angeboten.

Bei der Integration eines BGM hat sich ein strukturiertes Vorgehen bewährt. Dies bedeutet mehr, als nur vereinzelte Angebote zur Gesundheitsförderung anzubieten. Vielmehr bedarf es der Entwicklung eines ganzheitlichen Konzepts, in dem das gesamte Unternehmen mit seinen (Prozess-)abläufen beleuchtet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten betrachtet wird. Deshalb ist es notwendig, dass der Gesundheitsförderungsprozess mit einer Analyse der Ist-Situation beginnt, aus der sich passgenaue und auf das Unternehmen, die Arbeitsschwerpunkte und die Beschäftigtenstruktur zugeschnittene Maßnahmen ableiten lassen. Diese Maßnahmen zielen sowohl auf eine Verbesserung der Arbeitssituation, als auch auf die Befähigung des einzelnen Beschäftigten zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Aneinanderreihung von einzelnen Maßnahmen hierbei keine nachhaltigen Veränderungen bringt.

Seit vielen Jahren zählt die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei unterstützen die Krankenkassen den Gesundheitsförderungsprozess in Unternehmen durch Analyseleistungen zur Bedarfsermittlung, Beratungen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeitsbedingungen, der Umsetzung von verhaltenspräventiven Maßnahmen sowie der Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Unterstützung bei der Ziel- und Konzeptentwicklung, dem Aufbau eines Projektmanagements oder der internen Kommunikation zu erhalten. Die Moderation von Arbeitsgruppen oder Gremien sowie die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der BGF fallen ebenso in das Leistungsangebot der Krankenkassen. Durch die langjährigen Erfahrungen in diesem Gebiet sind sie ein zuverlässiger Partner, um Organisationen nachhaltig zu unterstützen.

Dabei können zudem zielgruppenspezifische Projekte durchgeführt werden, die sich an älter werdende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, oder an Auszubildende, die gerade erst ins Berufsleben starten. Die Kosten werden in vielen Fällen teilweise oder komplett von den Krankenkassen getragen.

Welche Leistungen die einzelnen Kassen hier über den gesetzlichen Standard hinaus anbieten, ist am Ende eine Entscheidung der ehrenamtlichen Sozialparlamente, die über die Haushalte der Kassen sowie deren zusätzliche Satzungsleistungen zu entscheiden haben. Betriebliches Gesundheitsmanagement steht deshalb regelmäßig auf der Tagesordnung der Verwaltungsräte und ihrer verschiedenen Ausschüsse. Dass dort in aller Regel sowohl gewählte Versichertenvertreterinnen und -vertreter als auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der Arbeitgeberseite mitwirken, erweist sich dabei als echtes Plus. Sie bringen unterschiedliche Erfahrungen und Erwartungen ein und führen sie zusammen – zum Nutzen aller.