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Rentenversicherung stärkt die Kinderrehabilitation

Bei der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche der Deutschen Rentenversicherung erholen sich kranke Jungen und Mädchen und erlangen dauerhaft ihre Gesundheit zurück. Neben stationären Behandlungen sind seit einem Beschluss der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Bundesvertreterversammlung im vergangenen Juni auch ambulante Angebote möglich. Die neue Richtlinie zur Kinder- und Jugend-Reha umfasst ein Maßnahmen-Paket, mit dem die individuellen Bedürfnisse der jungen Patienten noch besser berücksichtigt werden. So können in bestimmten Fällen die
Mädchen und Jungen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und parallel zur Therapie weiterhin ihre Schule besuchen.

„Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie zur Kinderrehabilitation haben wir den Zugang der Jüngsten in unserer Gesellschaft zu den Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung deutlich vereinfacht. Dadurch kann die Rentenversicherung zukünftig noch besser dazu beitragen, dass Krankheiten und daraus resultierende Folgen bei jungen Menschen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben“, sagte die alternierende Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung Gabriele Frenzer-Wolf.