Zum Hauptinhalt springen

Elektronisches Rezept (e-Rezept)

Das elektronische Rezept ist das digitale Pendant zur klassischen Verschreibung von Arznei- und Heilmitteln. Statt Papier zu verwenden, übermittelt der Arzt künftig die Informationen zum Rezept über die Telematikinfrastruktur (TI). Sie können dann von Apotheken oder anderen Partnern im Gesundheitssystem ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Die verpflichtende Einführung des e-Rezepts ist im geplanten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgesehen.

Vorteile

  • Kein Rezept kann mehr etwa wegen der schwer lesbaren Handschrift des Arztes vom Apotheker falsch interpretiert werden.

  • Der Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen wird geringer.

  • Der Arzt kann ein Medikament für seinen Patienten online bestellen und dann direkt zu ihm nach Hause liefern lassen.

  • Die Abrechnung mit den Krankenkassen wird beschleunigt, wenn Belege direkt elektronisch eingereicht werden können.

  • Die Aktualisierung von Rezepten und die Rezeptnachbestellung werden vereinfacht.

Risiken und Kritik

  • Für Ausnahmesituationen (Ausfall der Computeranlage beim Arzt oder beim Apotheker, Beschädigung der elektronischen Gesundheitskarte, Hausbesuche) muss es weiter eine nicht-digitale Alternative geben. Zwei Systeme der Verarbeitung – eines für digitale, ein zweites für Papier-Rezepte – bedeuten prinzipiell zwar mehr Aufwand, letztendlich kann aber durch die Digitalisierung eine Effizienzsteigerung bei dem größten Teil der Vorgänge realisiert werden  

  • Es gibt Datenschutzbedenken: Das e-Rezept könnte ein weiterer Schritt zum „gläsernen Patienten“ sein.