Digitalisierung im Gesundheitswesen
Wichtige Begriffe: Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. In Abgrenzung zur elektronischen Gesundheitsakte (eGA) unterliegt sie dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Es zeichnet sich ab, ePA und eGA künftig in eine gemeinsame ePA-Architektur zusammenzuführen.