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Digitalisierungsprojekte der Ersatzkassen

Die Digitalisierung eröffnet völlig neue Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung. Die Entscheidung darüber, welche Angebote die Ersatzkassen ihren Versicherten unterbreiten, liegt bei der Sozialen Selbstverwaltung. Wir stellen an dieser Stelle ausgewählte Projekte vor.

Gut informiert und begleitet: digitales Angebot für Brustkrebspatientinnen

Brustkrebs – die Diagnose kommt für Frauen fast immer als ein Schock. Dabei sind rund 80 Prozent der Brustkrebserkrankungen heilbar. Was in dieser Lage hilft, ist nicht nur medizinische Behandlung. Die Betroffenen brauchen auch verständliche Informationen und eine Begleitung durch die anstehende schwere Zeit.

Die TK bietet ihren Versicherten nun die App „PINK! Coach“, die Frauen hilft, die Zeit der Therapie und die Nachsorge besser zu bewältigen, sowie den interaktiven psychoonkologischen Kurs „PINK! Leben“. „Gerade bei Brustkrebs, der häufigsten aller Krebserkrankungen bei Frauen, brauchen die Betroffenen neben der ärztlichen Therapie ein Angebot, das ihnen den Umgang mit der Erkrankung erleichtern kann“, sagt Claudia Goymann, ehrenamtliche Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK). „Mir liegt am Herzen, dass Versicherte in solchen extremen Belastungssituationen gut versorgt sind. Dafür setze ich mich auch in unserem Verwaltungsrat ein.“

Die App „PINK! Coach“ bietet der Nutzerin entsprechend ihrem individuellen Therapieplan abgestimmte Informationen und praktische Tipps sowie täglich neue, individuell angepasste Ziele, die sie dazu anleiten, sich mehr zu bewegen und sich gesünder zu ernähren. Über einen digitalen Assistenten kann jede Frau auch Fragen zu Beschwerden und Nebenwirkungen stellen und erhält dazu passende Informationen und Tipps zur Selbsthilfe. Achtsamkeits- und Yoga-Übungen ergänzen das Angebot.

Der 24-teilige Online-Kurs „PINK! Leben“ ist für eine Dauer von vier Wochen ausgelegt und umfasst Videos, Audios und praktische Übungen. Er hilft Brustkrebspatientinnen, besser mit der Belastung durch ihre Erkrankung umzugehen, depressiven Stimmungen entgegenzuwirken und ganz allgemein ihr Wohlbefinden zu fördern. Zu PINK-App und -Onlinekurs gehört auch die Website www.pink-brustkrebs.de. Hier finden betroffene Frauen und ihre Angehörigen sowohl medizinische als auch psychologische und organisatorische Informationen zum Thema Brustkrebs auf einer Seite – seriös und verständlich.

App und Online-Kurs sind für TK-Patientinnen kostenlos.  „Digitale Angebote werden manchmal als unpersönlich abgetan, aber die PINK-Brustkrebsbegleitung ist das Gegenteil davon: Sie ist individuell auf die Betroffenen abgestimmt“, erklärt Goymann, die sich auch im Widerspruchsausschuss der Kasse engagiert. „In einer Zeit, die unendlich viele Fragen aufwirft, hilft sie ihnen und ist ihnen ein täglicher Begleiter.“

 

Telemonitoring hilft Menschen mit Herzinsuffizienz

Das Herz ist der Motor unseres Kreislaufes. Geht es ihm nicht gut, ist mehr in Gefahr als nur unser allgemeines Wohlbefinden. Herzinsuffizienz gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jährlich wird bei etwa 500.000 Menschen eine fortgeschrittene Herzschwäche festgestellt. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, darüber Bescheid zu wissen, wie es aktuell um ihr Herz steht. Regelmäßige Kontrolle ist für sie lebenswichtig.

Bisher ist das fast überall mit einem Klinikaufenthalt verbunden oder zumindest mit einer Behandlung in einer spezialisierten Arztpraxis. Besonders im ländlichen Raum sind die Wege dorthin oft weit und nehmen viel Zeit in Anspruch. Um die Versorgung zu verbessern, haben Expertinnen und Experten der Berliner Charité über mehrere Jahre ein Telemonitoring entwickelt und in Kooperation mit der BARMER erfolgreich wissenschaftlich erprobt. Diese Art der Versorgung wird künftig allen Patientinnen und Patienten mit diagnostizierter Herzinsuffizienz bestimmter Schweregrade unter Berücksichtigung weiterer Patienteneigenschaften zur Verfügung stehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, nahm die telemedizinische Behandlung in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen auf.

„Mit der Richtlinie ‚Telemonitoring bei Herzinsuffizienz‘ hat der Gemeinsame Bundesauschuss erstmals eine digitale Versorgungsmethode für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland in die Regelversorgung überführt. Ich freue mich, dass wir als Krankenkasse daran mitwirken konnten“, sagt Karl-Heinz Plaumann, Mitglied des BARMER-Verwaltungsrates, des Sozialparlaments der Kasse. Wichtig sei, dass digitale Versorgungsangebote vor ihrer Übernahme in den Leistungskatalog der Kassen ihren medizinischen Nutzen, also ihre Evidenz, nachweisen sollten. Das Telemonitoring Herzinsuffizienz sei ein sehr gutes Beispiel hierfür.

Im Rahmen des Telemonitoring-Angebotes können Patientinnen und Patienten selbst dazu beitragen, eine Überbelastung ihres Herzens rechtzeitig zu erkennen.

Das funktioniert so: Menschen mit diagnostizierter Herzinsuffizienz werden mit Messgeräten ausgestattet, mit denen täglich wichtige Vitalwerte wie Herzschlag, Blutdruck und Sauerstoffsättigung des Blutes erfasst werden. Diese Daten werden automatisch an ein spezialisiertes Telemedizinzentrum übertragen. Liegt ein Wert nicht im Normbereich, oder bleibt die Datenübermittlung aus, können die Ärztinnen und Ärzte umgehend reagieren. Das Telemonitoring ersetzt nicht etwa die Betreuung durch die behandelnden Ärzte, aber es erleichtert ihnen die Arbeit, und für die Patientinnen und Patienten bietet es mehr Sicherheit.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten, die an einer Herzinsuffizienz leiden. Das Telemonitoring verbessert nachhaltig die medizinische Betreuung vor allem im ländlichen Raum, und es kann Leben retten“, sagt Plaumann. „Durch den Einsatz von Telemonitoring sterben aber nicht nur weniger Menschen. Auch ungeplante Krankenhausaufenthalte können deutlich reduziert und die Kliniken vor Ort entlastet werden.“

 

Gesundheits-Apps: Auf die kompetente Nutzung kommt es an

Das Angebot von Gesundheits-Apps in den App-Stores ist riesig. Allein im deutschsprachigen Raum gibt es mehrere zehntausend solcher Anwendungen, und jede von ihnen verspricht, die Gesundheit des Nutzers zu fördern. Von allem ist etwas dabei: Lifestyle-Angebote wie Ernährungs- und Fitness-Apps stehen neben service-orientierten Apps, die uns zum Beispiel an wichtige Vorsorgeuntersuchungen erinnern. Das Angebot wächst und wächst.

„Wir wissen, dass viele Versicherte digitale Angebote gerne nutzen. Im Alltag sind die Apps praktisch, weil das Smartphone immer dabei ist und sich die Anwendungen somit komfortabel in unser Alltagsleben integrieren lassen“, erklärt Helmut Fitzke, Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK).

App-Angebote der Krankenkassen

Apps können bei unterschiedlichen Anliegen rund um die Gesundheit eine Hilfe sein, etwa für chronisch Erkrankte beim Umgang mit ihrer Krankheit. Allergiker kann eine Prognose der aktuellen Pollenbelastung unterstützen, Migräne-Patienten ein digitales Schmerztagebuch. In der einen oder anderen Form bieten fast alle Krankenkassen ihren Versicherten entsprechende Angebote als kostenlosen Service an. Viele dieser Apps sind in Kooperation zwischen einzelnen Kassen und renommierten Kliniken oder Forschungsinstitutionen entwickelt worden. Sie entsprechen den strengen gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz, denen die Krankenkassen unterliegen.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept

Seit Oktober 2020 gibt es auch die „Apps auf Rezept“: digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) geprüft worden sind und deren Kosten von den Krankenkassen als Teil der gesundheitlichen Regelversorgung übernommen werden. Die bisher freigegebenen Anwendungen versprechen Unterstützung zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei Krebs, bei Gelenkerkrankungen oder psychischen Leiden. Die ständig aktualisierte Übersicht des BfArm mit den zugelassenen Apps findet man hier.                                

Für diese DiGA, die Patientinnen und Patienten helfen sollen, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln und ein selbstbestimmtes, gesundheitsförderliches Leben zu führen, hat der Gesetzgeber vergleichsweise strenge Voraussetzungen festgelegt. Die Apps gelten als Medizinprodukte, was auch erklärt, warum sie vom BfArM zertifiziert werden müssen. Das Amt prüft die Sicherheit der Anwendung, ihre Funktionstauglichkeit und ihre Qualität sowie – ganz wichtig – die Datensicherheit.

Damit eine Patientin oder ein Patient eine solche „App auf Rezept“ in Anspruch nehmen kann, muss entweder der Arzt oder die Ärztin bestätigen, dass diese Anwendung für die Therapie erforderlich ist. Die Verordnung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht oder hochgeladen. Danach erhält man einen Rezeptcode und kann damit die App freischalten. Alternativ kann die Kostenerstattung auch direkt bei der Kasse angefragt werden.

„Wichtig ist in jedem Fall, dass die Anwender kompetent und souverän mit den Gesundheits-Apps umzugehen verstehen“, sagt der Selbstverwalter Helmut Fitzke. „Anders ausgedrückt: Die richtige Auswahl und Nutzung digitaler Angebote will gelernt sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die digitale Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu stärken.“

 

Online-Hautcheck: komfortabel und sicher

Die Haut ist nicht nur unser größtes Sinnesorgan, sie ist auch besonders sensibel. Erkennbare Hautveränderungen können ein wichtiger Indikator unseres gesundheitlichen Zustands sein. Neu auftretende Veränderungen irritieren und verunsichern uns deshalb manchmal. Aber ein Termin beim Hautarzt ist häufig schwer zu bekommen, und für den Praxisbesuch braucht es Zeit.

In der Dermatologie werden jedoch viele Erkrankungen aufgrund von typischen Hautveränderungen festgestellt, per Blickdiagnose also. Und weil das oft auch aus der Ferne möglich ist, bietet die TK ihren Versicherten bei Hautproblemen eine fachärztliche Online-Beratung an – ganz ohne lange Wartezeit. Dazu kooperiert sie mit der Internetplattform „OnlineDoctor“, die ihrerseits eng mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) zusammenarbeitet. Mehr als 250 niedergelassene Hautärzte in ganz Deutschland beteiligen sich bereits an dem Projekt.

„Die Online-Beratung ist eine attraktive und zeitsparende Möglichkeit, eine fachärztliche Beurteilung zu erhalten. Gerade Menschen, die im Beruf stark eingespannt sind und denen es schwer fällt, tagsüber einen Facharzttermin wahrzunehmen, profitieren von dem Angebot“, sagt Michael Knittel, Mitglied im Sozialpolitischen Ausschuss des Verwaltungsrats der TK.

Der Online-Hautcheck funktioniert so: Die Versicherten wählen eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens aus, schildern in einem kurzen Fragebogen die Beschwerden und laden Fotos der betroffenen Hautstelle hoch. Außerdem geben sie in dem Internetportal ihre Versichertennummer an und laden ein Foto der Versichertenkarte hoch. Innerhalb von 48 Stunden erhalten sie per Mail einen Link und per SMS einen Freischaltcode, über den sie die fachärztliche Beurteilung und die Therapieempfehlung einsehen können. Mit diesem Vorgehen wird allen Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen.

Sollten nach der Begutachtung der eingereichten Fotos und der Schilderung der Beschwerden noch Unsicherheiten bei der Diagnose bestehen, werden die Dermatologen dem Patienten eine Abklärung in einer Praxis empfehlen. „Die vorliegenden Datenauswertungen zeigen uns aber, dass in 85 Prozent der Fälle die Anfragen von ratsuchenden Patienten tatsächlich ohne einen weiteren Praxisbesuch beantwortet werden“, sagt Michael Knittel.

 

Sturz-App: Digitaler Helfer gegen Stürze im Alter

Mit zunehmendem Alter und zunehmender Gebrechlichkeit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir stürzen. Die Folgen können erheblich sein: 160.000 ältere Menschen erleiden jährlich einen Oberschenkelhalsbruch. Die Angst der Betroffenen, nie wieder auf die Beine zu kommen, ist groß, und sie ist begründet. Denn tatsächlich bedeutet ein Sturz für 20 Prozent der Betroffenen den direkten Weg in die Pflegebedürftigkeit. Viele erleben eine dauerhafte Einschränkung ihrer Mobilität und Selbständigkeit.

„Wir wissen, dass Sturzerfahrungen schnell zum Teufelskreis werden können. Aus Angst zu stürzen bewegen sich viele ältere Menschen weniger und verzichten auf Spaziergänge oder tägliche Besorgungen. Das schränkt ihre Mobilität weiter ein. Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich meine Krankenkasse dieses Problems annimmt und mit innovativen Lösungen vorangeht“, sagt Anke Fritz, Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat, dem Sozialparlament der KKH.

Mit dem Ziel, das Sturzrisiko älterer Menschen zu verringern, führt die KKH gemeinsam mit Partnern ein Projekt in 33 Pflegeeinrichtungen durch. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die von der Lindera GmbH entwickelte Sturz-App. Per Smartphone wird eine individuelle Mobilitäts- und Risikoanalyse erstellt. Dabei werden die Gangbewegungen der Bewohner ausgewertet und ihr persönliches Sturzrisiko ermittelt. „Wenn es mit Hilfe der App gelingt, Stürze zu vermeiden, mehr Sicherheit im Alltag zu schaffen und Mobilität zu erhalten, dann wäre das eine gute Nachricht für viele alte Menschen“, so die KKH-Versichertenvertreterin Anke Fritz.

Um genau das herauszufinden, wird das Projekt von der Forschungsgruppe Geriatrie der Berliner Charité wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Sollte sich der Einsatz der App in den Pflegeeinrichtungen als erfolgreich erweisen, könnten künftig auch Senioren im häuslichen Umfeld von dem digitalen Helfer profitieren. Denn schließlich leben in Deutschland über 90 Prozent aller Über-65-Jährigen im häuslichen Umfeld, ein gutes Drittel von ihnen allein.

 

Stottertherapie im virtuellen Raum

Was haben der neue US-Präsident Joe Biden, Prominente wie Ed Sheeran, Marilyn Monroe, Bruce Willis oder Winston Churchill mit rund 800.000 Menschen in Deutschland gemein? Sie alle haben in einer frühen Phase ihres Lebens gestottert und so die Erfahrung gemacht, dass das Sprechen manchmal zur Qual werden kann. Für die Betroffenen geht dieses Handicap oft mit leidvollen Alltagserlebnissen einher. Sie werden gehänselt, verspottet, ausgegrenzt.

In der Regel kann die Sprechstörung, die eine neurologische Komponente hat und auch vererbbar ist, jedoch mit speziellen Übungen kompensiert werden. Die TK kooperiert deshalb mit dem Institut der Kasseler Stottertherapie. Das Institut hat ein therapeutisches Konzept entwickelt, das Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer behandlungsbedürftigen Sprechstörung hilft, das eigene Sprechen zu kontrollieren und flüssiger zu sprechen.

„Stottern kann im Alltag sehr belasten. Als Versichertenvertreterin begrüße und unterstütze ich es sehr, wenn meine Krankenkasse diesen Menschen neue, erfolgversprechende Behandlungen anbietet. Die Erfolge mit dem Therapiekonzept der Kasseler Stottertherapie können ihnen viel Selbstvertrauen und eine neue Freiheit beim Sprechen geben“, sagt Heike Lange, Mitglied im Verwaltungsrat, dem Sozialparlament der TK.

Die innovative Therapie basiert auf verhaltenstherapeutischen Prinzipien. In einer Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie ermöglicht der Ansatz einen intensiven und wertvollen Austausch mit anderen Betroffenen. Jugendliche und Erwachsene können das Angebot unter fachgerechter Begleitung als einjährige reine Onlinetherapie wahrnehmen. Eine zusätzliche Lernsoftware ermöglicht ihnen darüber hinaus eigenständige Übungen für Zuhause. Für Kinder gibt es ein spezielles altersspezifisches Angebot: „Frankini“ heißt die Therapie, in der auch die Eltern eine aktive Rolle haben. Sie werden in speziellen Schulungen zu Co-Therapeuten ausgebildet, um ihre Kinder bestmöglich beim Sprechtraining zu unterstützen.

Pandemiebedingt hat das Institut der Kasseler Stottertherapie mit Unterstützung der TK und weiterer Krankenkassen bis auf weiteres das „Frankini“-Programm und auch die Kurs- und Therapieangebote für alle anderen Altersgruppen ins Internet verlegt. Eine gemeinsame Studie der TK und des Instituts belegt, dass die Onlinetherapie ebenso wirksam ist wie eine Präsenztherapie. „Die Erkenntnisse der Studie sind sehr wichtig und hilfreich“, findet Verwaltungsrätin Lange, „denn sie zeigen, dass es möglich ist, eine erfolgreiche Präsenztherapie auch online anzubieten. So können auch unter Corona-Bedingungen alle Kurse und Therapien bei gleichzeitigem Schutz aller Beteiligten weitergeführt werden.“

 

Arztbesuch per Video-Sprechstunde

Immer mehr Patienten befürworten ärztliche Video-Sprechstunden, und eine wachsende Zahl von Ärzten und Patienten nutzt diesen digitalen Kommunikationsweg auch ganz konkret. Eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts zeigt, dass die allgemeine Akzeptanz von Online-Sprechstunden von 35 Prozent im Dezember 2019 auf 50 Prozent in der Jahresmitte 2020 angestiegen ist. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist auch die Zahl der Arztpraxen mit Videobehandlung von 1.700 im Februar auf 25.000 im April 2020 rasant angestiegen. Gerry Kley, Versichertenvertreter aus dem Sozialparlament der TK, erläutert, worum es geht.

Wer kann die Videosprechstunde in Anspruch nehmen?

Die Video-Sprechstunde ist eine normale kassenärztliche Leistung, die jeder nutzen kann – vorausgesetzt, der Arzt bietet diese Möglichkeit an. Wichtig ist: Der Arzt muss entscheiden, ob Diagnose, Behandlung oder Kontrolle im konkreten Fall per Video möglich ist. Nur in Brandenburg sperrt sich die Ärztekammer immer noch gegen eine Fernbehandlung ohne vorherigen Praxisbesuch. Dabei kann die Videotechnik gerade in einem Bundesland mit einer so geringen Bevölkerungsdichte wie in Brandenburg Probleme lösen.

Was sind die Vorteile?

Bei vielen Behandlungen ist ein Praxisbesuch entbehrlich. Ohne lange Wartezeiten, Anfahrtswege und die Gefahr einer Ansteckung kann der Arzt per Video dem Patienten helfen. Dabei profitiert der Arzt ebenfalls. Patienten mit eingeschränkter Mobilität kann er beispielsweise ohne Hausbesuch erreichen. Und die geringere Ansteckungsgefahr schützt auch jenseits von Corona das gesamte Praxisteam.

Wie funktioniert die Video-Sprechstunde?

Es ist ganz einfach. Patient und Arzt brauchen lediglich ein Smartphone oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon. Der Arzt arbeitet mit einem zertifizierten Videodienstanbieter zusammen, über den sich beide zum zuvor vereinbarten Gespräch einwählen. Meist vereinbart die Praxis mit dem Patienten zuvor einen Termin – einige Praxen sind aber auch spontan erreichbar.

Was ist mit dem Datenschutz?

Ärzte, die Video-Sprechstunden anbieten, müssen strenge Datenschutz-Vorgaben erfüllen. Die Verbindung muss verschlüsselt sein, und Inhalte dürfen vom Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden. Dafür bürgt die Zertifizierung. Außerdem muss der Patient vor der ersten Video-Sprechstunde seine Einwilligung geben.

zur Pressemitteilung der TK zum Thema Video-Sprechstunden

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Schluss mit der Zettelwirtschaft

Denn im Jahr 2021 soll in Deutschland flächendeckend das elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt werden. Von 2022 an soll es verpflichtender Standard sein. Das Ziel: Die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln soll schneller, sicherer und bequemer werden. Profitieren können alle: die Patienten genauso wie die Ärzte und die Apotheken.

„Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Es kann den Alltag der Versicherten sehr erleichtern. Wer beispielsweise ein Folgerezept benötigt, muss dafür nicht mehr zum Arzt gehen, denn die Verordnung kommt dann direkt auf das eigene Smartphone. Das spart Wege und Zeit“, sagtHelmut Fitzke, ehrenamtlicher Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der TK und alternierender Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses. Die TK hatte bereits im Frühjahr 2019 in Hamburg ein Pilotprojekt zur Erprobung des E-Rezepts gestartet. Mit der HEK und der BARMER schlossen sich weitere Ersatzkassen dem Projekt an.

Die Corona-Krise hat die Vorteile des papierlosen Rezepts besonders deutlich hervortreten lassen. „Das E-Rezept hilft, die Zahl der persönlichen Kontakte zu reduzieren, und es bedeutet für alle Beteiligten einen erheblich verringerten Aufwand“, sagt Jürgen Schuder, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der HEK. „Corona führt uns allen vor Augen, dass es sich für alle Seiten lohnt, die Digitalisierung zügig weiter voranzutreiben.“

Das im Pilotprojekt getestete und natürlich auch auf Datensicherheit überprüfte E-Rezept funktioniert folgendermaßen: Hat der Versicherte zuvor die entsprechende App heruntergeladen, sendet ihm die Arztpraxis einen QR-Code auf sein Smartphone. Möchte der Patient das Rezept einlösen, scannt die Apotheke einfach den QR-Code und kann daraufhin das vom Arzt verordnete Arzneimittel an den Patienten abgeben beziehungsweise ausliefern. Übertragungsfehler klassischer Rezepte wie unleserliche Handschriften oder fehlerhafter Druck werden so vermieden.

Damit das E-Rezept bundesweit verfügbar sein kann, müssen Patienten, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen über eine gemeinsame technische Schnittstelle verfügen. Diese Lösung wird aktuell im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entwickelt.

Online-Kompass der BARMER

Das Krankengeld auf einen Blick

Wer als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält Krankengeld von seiner Krankenkasse. Um es dem Betroffenen leichter zu machen, alle damit verbundenen Verwaltungsvorgänge bis hin zur Auszahlung des Geldes auf das eigene Konto nachzuvollziehen, hat die BARMER eine Online-Lösung entwickelt: Der BARMER Kompass bietet als Teil der BARMER-App einen Überblick, wie weit die Bearbeitung der vom Versicherten eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorangeschritten ist, und er gibt auf einen Blick Auskunft über bereits gezahltes Krankengeld. Obendrein fasst er Wissenswertes zum Thema Krankschreibung zusammen und gibt Empfehlungen zu weiteren digitalen Angeboten der Krankenkasse.

„Wer krank ist, soll sich auf seine Genesung konzentrieren können. Er soll sich nicht Gedanken um sein Krankengeld machen müssen“, sagt Birgitt Vieweger, die als gewählte Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat, dem Sozialparlament der BARMER, sitzt. Der Online-Check sei ein Novum in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Der Kompass schafft Transparenz für Versicherte, die wegen einer langwierigen Erkrankung Krankengeld von der BARMER erhalten. Allein im vergangenen Jahr waren das in unserer Krankenkasse rund 347.000 Versicherte.“

Der BARMER Kompass ist das jüngste Beispiel dafür, wie die Krankenkasse die Möglichkeiten der Digitalisierung zum Vorteil der Versicherten ausschöpft. „Bereits seit Längerem besteht bei uns die Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochzuladen“, berichtet Vieweger, die in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der BARMER im Ausschuss für Digitalisierung und IT den stellvertretenden Vorsitz führt. Weitere Schritte würden folgen.

So werde es in Zukunft auch möglich sein, Anträge auf Mutterschaftsgeld oder für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte mit dem BARMER Kompass digital zu verfolgen. „Bei Online-Bestellungen ist es längst Standard, dass der Kunde nachverfolgen kann, wo sich sein Paket gerade befindet. Diesen Service bieten wir unseren Versicherten jetzt als erste gesetzliche Krankenkasse ebenfalls“, sagt Vieweger.

neolexon App für Kinder mit Artikulationsstörungen

Immer mehr Eltern gehen mit ihren Sprösslingen zum Logopäden. Jedes achte Kind in Deutschland benötigt im Alter von sechs Jahren eine Sprachtherapie. Damit Kinder ihre Sprachfehler schnell korrigieren und das richtige Sprechen lernen, ist das zusätzliche Üben zu Hause unumgänglich. Die TK bietet ihren Versicherten dafür eine digitale Hilfe auf Tablet oder Smartphone an: die neolexon Artikulations-App des Start-ups Neolexon, die drei- bis siebenjährige Kindern dabei unterstützt, ihre Sprechfehler loszuwerden.

Bei der neolexon Artikulations-App erleben die Kinder mit dem gleichnamigen Helden des Lernspiels verschiedene Abenteuer, die sie spielerisch an korrekte Lautbildung und Aussprache heranführen. Logopäden können für jedes Kind individuelle Lernmodule zusammenstellen und die Übungen, Spiele und Geschichten passgenau modulieren. Die Kinder haben mehr Spaß am Üben als bei einer klassischen Therapie, und sie lernen schneller. So profitieren sie gleich mehrfach von dem neuen Angebot.

„Natürlich kann die App den Logopäden nicht ersetzen, doch sie kann die Therapie wirkungsvoll ergänzen und nachhaltiger machen“, sagt TK-Selbstverwalterin Petra Rahmann. 

Auch das Sozialparlament der TK, der Verwaltungsrat, trägt entscheidend dazu bei, dass die TK ihren Versicherten innovative Angebote machen kann. So stimmten die Ehrenamtlichen für die Kostenübernahme für digitale Versorgungsprodukte (Hilfsmittel) als zusätzliche Leistung. „Uns Selbstverwaltern liegt eine gute Versorgung der Versicherten am Herzen, und dazu gehört auch, Innovationen voranzutreiben“, so Petra Rahmann, Selbstverwalterin der TK.

Pflegeantrag stellen in nur acht Minuten

BARMER-Versicherte können seit August 2019 über eine komfortable und selbsterklärende Anwendung einen Pflegeantrag online stellen. Hierzu seien im Durchschnitt nur acht Minuten erforderlich. „Der Verwaltungsrat der BARMER treibt die Digitalisierung voran, in deren Fokus immer der Nutzen für die Menschen und der Datenschutz steht. Mit dem neuen Online-Pflegeantrag hat die BARMER eine kundenfreundliche Anwendung entwickelt. Sie erleichtert das Ausfüllen und entlastet von unnötiger Bürokratie“, so Ronald Krüger, im BARMER-Verwaltungsrat als Vorsitzender des Ausschusses für Digitalisierung und Informationstechnologie tätig. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ermögliche auch eine effizientere und schnellere Bearbeitung der Versichertenanliegen.

In dem neuen Online-Pflegeantrag stecken anderthalb Jahre Entwicklungsarbeit, in die speziell die Wünsche der BARMER-Versicherten durch umfangreiche Tests eingeflossen sind. Ähnlich wie bei Programmen zur elektronischen Steuererklärung wird der Antragsteller in wenigen Schritten durch die einzelnen Kapitel geführt. Dort werden alle für den Pflegeantrag erforderlichen Informationen abgefragt. Umfangreiche Vorkenntnisse sind nicht nötig, der Antrag ist selbsterklärend. Auf Tastendruck öffnet sich zu jeder Frage der Ausfüll-Assistent mit Hintergrundinformationen. Einzelne Bilder veranschaulichen die Auswahloptionen, und ein Erklärvideo gibt einen Überblick zu den Pflegeleistungen.

Jährlich gehen bei der BARMER rund 160.000 Pflegeanträge ein. Die neue Online-Anwendung bietet den Versicherten eine Alternative zum Ausfüllen des siebenseitigen Papier- oder PDF-Formulars. Da der Online-Pflegeantrag ausschließlich nach Anmeldung im passwortgeschützten Mitgliederbereich aufgerufen werden könne, könne der Antrag direkt ohne Unterschrift datenschutzsicher an die BARMER übermittelt und umgehend bearbeitet werden, erklärt Krüger. „Im Fokus aller Innovationsabsichten muss der Nutzen für die Versicherten stehen. Wir spüren konsequent digitale Trends auf und setzen sie um, wenn sie einen tatsächlichen Mehrwert bieten, denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck.“

Kopfschmerz-Coach: Schmerzlinderung ohne Medikamente

Jeder dritte Deutsche leidet mindestens einmal im Monat an Kopfschmerzen. Das geht aus einer Forsa-Umfrage für die DAK-Gesundheit hervor. Zwölf Prozent verspüren den Schmerz mindestens einmal in der Woche, neun Prozent mehrmals im Monat und 13 Prozent zumindest einmal im Monat. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Ein Viertel der Befragten gab an, dass die Schmerzen ihr Leben stark bis sehr stark beeinträchtigen.

Während die Generation 60+ vor allem auf natürliche Gegenmaßnahmen wie Entspannungsübungen oder einen Spaziergang an der frischen Luft setzt, therapieren sich jüngere Befragte bisher hauptsächlich mit Schmerzmitteln. Genau hier setzt die DAK-Gesundheit an: „Unser neuer digitaler Kopfschmerz-Coach  trainiert den Körper, Kopfschmerzen ohne Medikamente selbst zu lindern. Er beruht auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und wirkt schnell und umfassend“, sagt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit. Das Selbsthilfeangebot kann online und als App genutzt werden.

Der DAK Kopfschmerz-Coach ist ein Online-Programm, das Patienten mit Spannungskopfschmerzen und Migräne unterstützt. Der digitale Coach geht in den Dialog mit dem Patienten und erstellt mit ihm zusammen einen individuellen Trainingsplan. Ziel dabei ist, das eigene Schmerz-Management-System zu optimieren und so dem Körper beizubringen, weniger Schmerzen zu erleben. Den Versicherten entstehen durch das Programm keine Kosten, wie der Verwaltungsrat, das Sozialparlament der DAK-Gesundheit, entschied.

Technisch passt sich der Kopfschmerz-Coach unterschiedlichen Altersgruppen und Bedürfnissen an. Er kann deshalb sowohl von Erwachsenen als auch von Jugendlichen ab zwölf Jahren genutzt werden. So kann dem Kopfschmerz in seinen verschiedenen Erscheinungsformen bereits frühzeitig begegnet werden.

Die Gründe für Kopfschmerzen sind so vielfältig wie ihre Ausprägungen. Laut der DAK-Studie ist für fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) Stress der Auslöser. Vor allem Jüngere sind hier besonders betroffen. 40 beziehungsweise 39 Prozent nannten Wetterumschwünge und Flüssigkeitsmangel als Auslöser, 38 Prozent zu wenig Schlaf. Auch hier sind Menschen unter 45 Jahren besonders stark vertreten. Erstmals nannte jeder Fünfte darüber hinaus Smartphone- und Computernutzung als Ursache für Kopfweh, unter den 14- bis 29-Jährigen sogar fast jeder Dritte (29 Prozent). Bei etwa jedem Achten war laut eigener Aussage schlicht ein Kater als Folge von zu viel Alkohol der Grund für den Brummschädel.

Insgesamt blieb die Häufigkeit von Kopfschmerzen in den vergangenen sechs Jahren auf konstantem Niveau. Das zeigt ein Vergleich von DAK-Studien aus den Jahren 2013 und 2019. Auch damals litt jeder Dritte mindestens einmal im Monat an dem Hämmern im Kopf.