Drei Fragen an Jürgen Dusel zum Tag der Menschen mit Behinderung
„Demokratie braucht Inklusion“

Viele Entscheidungen der Sozialen Selbstverwaltung sind für Menschen mit Behinderung sehr relevant, sagt Jürgen Dusel. Seit Mai 2018 ist er der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Dusel wünscht sich, dass künftig mehr Menschen mit Behinderung in den Sozialparlamenten vertreten sind.
Sie sind in diesem Jahr neu ins Amt gekommen. Was ist Ihr wichtigstes Ziel, das Sie in Ihrer Arbeit verfolgen?
Das Motto meiner Amtszeit lautet ja „Demokratie braucht Inklusion“. Damit meine ich, dass Demokratie und Inklusion zusammengehören. Alle Menschen brauchen Wertschätzung, faire Chancen und umfassende Möglichkeiten der Teilhabe, das gehört zu einer wirklich guten Demokratie. Deswegen möchte ich mich dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen viel bessere Möglichkeiten bekommen, sich politisch oder ehrenamtlich zu engagieren und die entsprechende Unterstützung zu bekommen. Stellen Sie sich einmal vor, mit einer Seh- oder Hörbehinderung ein politisches Amt wahrzunehmen. Dann fällt Ihnen auf, wie wenig barrierefrei diese Arbeit häufig ist: Tischvorlagen, die kurz vor einer Sitzung ausgeteilt werden und die ein blinder Mensch nicht erfassen kann. Gespräche, die spontan angesetzt werden und die ohne Begleitung durch einen Gebärdendolmetscher nicht geführt werden können. Es gibt Dutzende Beispiele. In punkto Barrierefreiheit gibt es noch ein echtes Defizit im politischen Raum. Wichtig ist mir zum Beispiel aber auch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Also zum Beispiel Arztpraxen, aber auch Freizeit-, Medien- oder Kulturangebote. Menschen mit Behinderungen wollen wie andere auch ganz selbstverständlich ins Kino gehen. Nur wenn sie diese Möglichkeiten haben, ist das echte Teilhabe. Grundsätzlich geht es mir in meiner Amtszeit darum, dafür zu sensibilisieren, dass Inklusion selbstverständlich sein sollte und Menschen mit Behinderungen keine Bittsteller sind. Sie haben ein Recht darauf, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Politik für Menschen mit Behinderungen ist deswegen nicht nur eine Aufgabe der Sozialpolitik. Sie ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ressorts.
Die Soziale Selbstverwaltung bei Rente und Gesundheit wurde im vergangenen Jahr durch die Sozialwahl neu gewählt. Welchen Stellenwert haben die Sozialparlamente als demokratische Institution der Sozialversicherung für Ihre Arbeit?
Die Sozialparlamente haben einen hohen Stellenwert, wenn es um Entscheidungen geht, die ganz konkret den Alltag von Menschen mit Behinderungen betreffen. So entscheidet zum Beispiel die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen ihres Budgetrechts auch über die Rehabilitation – ein Bereich, der auch und gerade für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig ist. So haben sie zum Beispiel das Recht, Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sowie die Zielrichtung der Rehabilitation festzulegen. Auch die Entscheidungen, ob und an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden, obliegen der Sozialen Selbstverwaltung. Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen entscheiden beispielsweise über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvorhaben oder besondere Versorgungsformen. Die ehrenamtlichen Mitglieder verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen der Krankenkassen. Auch damit nehmen sie maßgeblich Einfluss auf das Leben von Menschen mit Behinderung: Die Möglichkeiten ihrer gesundheitlichen Betreuung hängen nicht zuletzt davon ab, welche Behandlungen die Kassen finanzieren und welche nicht.
Die Soziale Selbstverwaltung setzt sich für die Interessen der Versicherten und Beitragszahler ein. Was können die Sozialparlamente tun, damit die Belange von Menschen mit Behinderungen stärkere Berücksichtigung finden?
Zunächst ist es ganz wichtig, dass es bei den Sozialwahlen eine höhere Wahlbeteiligung gibt, denn nur unter Ausübung des Wahlrechts können demokratische Prozesse lebendig bleiben. Ganz besonders wünsche ich mir eine größere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen nach dem Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns, ohne uns“. Eine unerlässliche Voraussetzung für eine Erhöhung der Wahlbeteiligung unter Menschen mit Behinderungen ist der Abbau von Barrieren bei der Wahlteilnahme, denn Menschen mit Behinderungen stellen einen großen Anteil der Wahlberechtigten dar. 2017 beteiligten sich bereits über eine Million mehr Menschen an den Sozialwahlen im Vergleich zu den Sozialwahlen im Jahr 2011. Das liegt sicher auch an der Bereitstellung von Wahlschablonen für Menschen mit Sehbehinderung und Wahlinformationen in Gebärdensprache. Um dem Grundsatz der UN-BRK weiter gerecht zu werden, ist es zudem wichtig, dass die Menschen mit Behinderungen selbst in den Sozialparlamenten vertreten sind. Denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Daher sollten die Listenträger auf Versichertenseite und die Arbeitgebervereinigungen auf Seite der Arbeitgeber bei der Kandidatinnen- und Kandidatenaufstellung die Expertinnen und Experten in eigener Sache besonders berücksichtigen.