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„An die Grenzen ihrer Belastbarkeit“

Seit 25 Jahren engagiert sich Bärbel Weisenstein (62) als Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat, dem Sozialparlament der DAK-Gesundheit. Mit den Anliegen der Versicherten befasst sie sich auch im Widerspruchsausschuss ihrer Krankenkasse sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Zum Jahresbeginn 2017 trat die Pflegereform in Kraft. Wer profitiert besonders von den Neuerungen in der sozialen Pflegeversicherung?

Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit hat uns endlich weggebracht von der ungeliebten Minutenpflege und der nahezu ausschließlichen Fokussierung auf körperliche Beeinträchtigungen. Bei dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steht jetzt die Frage im Mittelpunkt, wie selbständig ein Mensch sein Leben noch führen kann und wie viel Hilfe er bei der Bewältigung des Alltags benötigt – unabhängig davon, ob die Einschränkungen körperlicher oder psychischer Natur sind. Dadurch werden vor allem Menschen mit Demenzerkrankungen deutlich besser gestellt. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Insofern hat die Reform auch ein Stück mehr Gerechtigkeit in die Pflegeversicherung gebracht.

Die weitaus meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von nahestehenden Angehörigen versorgt. Das erfordert einen hohen persönlichen Einsatz. Was leistet die Pflegeversicherung zu deren Entlastung?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, was es bedeutet, einen nahen Angehörigen über einen langen Zeitraum zu pflegen. Das ist eine wirklich große Herausforderung und immer auch ein persönlicher Balanceakt zwischen notwendiger Pflege und Zuwendung und eigenen Bedürfnissen. Viele Pflegende kommen dabei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Manche haben auch finanzielle Einbußen, wenn sie zum Beispiel ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder gar keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen können. Die jüngste Reform hat deutliche und spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige gebracht. Pflegenden stehen eine ganze Reihe von Hilfen und Leistungen zur Verfügung. Besonders wichtig ist natürlich die soziale Absicherung. Konkret können Pflegende unter bestimmten Voraussetzungen jetzt eigene Rentenansprüche erwerben. Sie sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, und wer wegen der Pflege aus dem Beruf aussteigt, für den übernehmen die Pflegekassen dauerhaft die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Pflegenden Angehörigen, zumal wenn sie kurzfristig mit einem Pflegefall konfrontiert sind, stellen sich viele Fragen im Umgang mit der Situation: Auf welche finanziellen Unterstützungsleistungen habe ich Anspruch? Wer erklärt mir, welche Pflege richtig ist? Wer übernimmt die Pflege, wenn ich in den Urlaub fahren will? Die richtigen Informationen sind da besonders wichtig. Ich möchte alle Pflegenden ermutigen, sich zu informieren – bei der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem örtlichen Sozialamt. Sie haben ein Recht auf gute Beratung.

Als Versichertenvertreterin im Sozialparlament Ihrer Krankenkasse setzen Sie sich besonders für die Belange von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ein. Wie können Sie für diese Menschen etwas tun?

Besonders durch meine eigenen Erfahrungen ist es mir eine Herzensangelegenheit, mich für eine Verbesserung der Bedingungen in der Pflege einzusetzen und dass die Leistungen der Pflegereform auch bei den Menschen ankommen. Dazu werde ich auch in Zukunft die Möglichkeiten meines Amtes konsequent nutzen. Die gewählten Versichertenvertreter im Verwaltungsrat werden auch weiterhin alle Möglichkeiten zum politischen Gespräch nutzen und unsere Forderungen an die Politik adressieren. Wir haben das auch schon in der Vergangenheit beharrlich und mit einigem Erfolg getan. Wir alle wissen um den Pflegenotstand. Auf politischer Ebene setzen wir uns deshalb dafür ein, dass der Pflegeberuf attraktiver wird und dass die Entlohnung der gesellschaftlichen Bedeutung des Berufes besser entspricht. Aber auch innerhalb der Kranken- und Pflegekassen wollen und können wir eine Menge tun. Wenn man, wie ich, im Widerspruchsausschuss einer Krankenkasse tätig ist, begegnet man immer wieder sehr bedrückenden Einzelfällen. Diese Ausschüsse sind natürlich in ihrer Entscheidungsfindung an Recht und Gesetz gebunden, aber mitunter lassen sich Spielräume finden und wir können den betroffenen Menschen helfen, ihre häusliche Pflegesituation besser zu bewältigen. Und manchmal rufe ich diese Menschen dann einfach an und spreche mit ihnen. Solche Gespräche zeigen mir, warum der persönliche Einsatz von Kraft und Zeit in der Sozialen Selbstverwaltung nötig und sinnvoll ist.