„Wer Angehörige pflegt, erwirbt eigene Rentenansprüche“
Die soziale Absicherung von Pflegenden hat sich seit der letzten Pflegereform deutlich verbessert. Der Gesetzgeber zählt ehrenamtliche Pflege bei der Rente jetzt wie Erwerbsarbeit. Wer Angehörige pflegt, erwirbt dadurch also eigene Rentenansprüche.