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Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gestärkt

19.11.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen.

Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger, indem ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen sowie ein neuer Anspruch auf Fortbildung eingeführt wird. Der Zugang der Vorschlagslisten zu den Gremien bzw. Wahlen wird erleichtert. Die neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz bei Arbeitgebern und Versicherten. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. In den entsprechenden Organen der Krankenkassen gilt diese Quote bereits. Zudem soll künftig die Bundeswahlbeauftragte über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane unterrichten, um die Öffentlichkeit besser zu informieren und die Wahlbeteiligung zu steigern.

Mit dem Gesetz werden die Sozialversicherungswahlen modernisiert und die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gestärkt. 

Rita Pawelski, die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, begrüßt die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen durch den Deutschen Bundestag:

"Es war ein langer Weg, endlich sind wir am Ziel: die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen ist vom Bundestag beschlossen. Wir freuen uns über die Reform und danken allen, die uns unterstützt haben. Das ist für uns ein großer Erfolg, auch für uns Bundeswahlbeauftragte. In 2018 haben wir einen 10 Punkte Katalog mit Vorschlägen für die notwendige Weiterentwicklung des Sozialwahlrechtes veröffentlicht. Fast alle Forderungen finden sich in der beschlossenen Reform wieder. Wir erwarten, dass bei den nächsten Sozialwahlen 2023 mehr Urwahlen stattfinden, sich die Transparenz insgesamt erhöht und mehr Frauen in die Gremien der Selbstverwaltung einziehen."

Quelle: Pressemitteilung des BMAS