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Soziale Selbstverwaltung bei Rente und Gesundheit gibt Tipps zum Ausbildungsstart

31. 08.2018

 

Rund 500.000 junge Menschen beginnen in diesen Tagen eine Berufsausbildung. Damit kommen sie auch automatisch in die gesetzliche Sozialversicherung, das. heißt., vom ersten Tag an genießen Auszubildende den umfassenden Schutz durch Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Soziale Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk klären darüber auf, was Azubis wissen sollten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Auszubildende ihre Krankenkasse frei wählen. Wer sich nicht schon vor Ausbildungsbeginn für eine Krankenkasse entschieden hat, muss seinem Arbeitgeber spätestens innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Start ins Berufsleben die Krankenkasse seiner Wahl mitteilen. Dabei lohnt sich ein Vergleich:

 

„Oft kann der Krankenversicherungsschutz den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Dazu gehören zum Beispiel Bonusprogramme, Zusatzleistungen oder Wahltarife. Die Ersatzkassen bieten eine Vielfalt von solchen Satzungsleistungen an“, sagt Michael Witte, Mitglied des Verwaltungsrates der KKH.