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Satzungsleistungen sind die Sache der Selbstverwaltung

04.05.2018

In einem Sonderbericht zum „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ übt das Bundesversicherungsamt (BVA)* scharfe Kritik unter anderem an den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, also Leistungen, die Kassen ihren Versicherten zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog anbieten können.

Versicherte profitieren direkt von Satzungsleistungen

Das Urteil des BVA ist ein Affront gegen die soziale Selbstverwaltung. Denn es ist die Sache der jeweiligen Sozialparlamente, darüber zu entscheiden, welche Satzungsleistungen ihre Kasse den Versicherten anbietet. So können die Ehrenamtlichen die Leistungen der Kasse im Sinne ihrer Versicherten - je nach deren Bedürfnissen - erweitern.

Dominik Kruchen, Arbeitgebervertreter und alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrates, dem Sozialparlament der TK, weist die BVA-Kritik deshalb entschieden zurück:

„Über die Satzungsleistungen von Krankenkassen zu entscheiden, ist nicht Aufgabe des Bundesversicherungsamts, sondern der sozialen Selbstverwaltung. Damit entscheiden die gewählten Vertreter der Beitragszahler, was Kassen zusätzlich anbieten.“

Zu den Satzungsleistungen gehören zum Beispiel ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Impfungen oder Präventionsmaßnahmen. Sie stehen im freien Ermessen jeder Kasse und dienen dem Wettbewerb der Kassen untereinander – so will es der Gesetzgeber. Die Entscheidung, welche Leistungen zur Satzungsleistung werden, liegt bei den ehrenamtlichen Gremien der Selbstverwaltung. Sie nutzen diese Gestaltungsfreiheit.

Die nachweislich hohe Zufriedenheit der Menschen mit dem Gesundheitssystem im Allgemeinen und den Krankenkassen im Besonderen unterstreicht dies. Zu den Besonderheiten dieses Systems gehört auch die tragende Rolle der Selbstverwaltung. Dieter F. Märtens, Versichertenvertreter und ebenfalls alternierender Vorsitzender im Verwaltungsrat der TK stellt deshalb klar:

„Die soziale Selbstverwaltung ist eine tragende Säule unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems. Darin ist ganz bewusst festgelegt, dass bestimmte Entscheidungen von Ehrenamtlichen getroffen werden – nicht von Politik oder Aufsicht.“

*Das Bundesversicherungsamt ist die Aufsichtsbehörde für die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.