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Reform der Sozialversicherungswahlen stärkt Selbstverwaltung der Rentenversicherung

02.12.2020

Die gerade vom Deutschen Bundestag beschlossene Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Stärkung der Selbstverwaltung in der Rentenversicherung waren wichtige Themen bei der heute stattfindenden virtuellen Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

„Das vom Bundestag beschlossene Gesetz trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad der Sozialversicherungswahlen weiter zu steigern und die Wahlbeteiligung zu erhöhen“, so Hans-Werner Veen, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nur eine hohe Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen stärke den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung den Rücken für ihre demokratische Arbeit und ermögliche es ihnen, sich wirkungsvoll für die Belange der Versicherten und Arbeitgeber einzusetzen. Gerade einer starken Selbstverwaltung kommt aus Sicht des alternierenden Vorsitzenden des Bundesvorstands, Alexander Gunkel, eine wichtige Bedeutung zu. „Erst die Selbstverwaltung gibt der Rentenversicherung eine Stimme und das Mandat, sich politisch einzumischen und für die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner einzutreten. Wer Beiträge zahlt oder gezahlt hat, muss auch mitbestimmen können, was mit den Geldern geschieht“, so Gunkel.

Derzeit seien Frauen über alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung hinweg in den Gremien der Selbstverwaltungen deutlich unterrepräsentiert, sagte Dagmar König, Mitglied des Vorstands. „Während die Politik über eine verbindliche Frauenquote in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen noch diskutiert, hat sie für die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland bereits eine wichtige Grundlage geschaffen“, so König. Mit der Einführung einer Geschlechterquote für die Vorschlagslisten zur Wahl der Selbstverwaltungsorgane von Renten- und Unfallversicherung sei damit ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung von Frauen getan worden.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonte: „Mit über 51 Millionen Wählerinnen und Wählern handelt es sich bei den Sozialwahlen um die drittgrößte Wahl in Deutschland, nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Wichtig ist es aus meiner Sicht, dass die Sozialversicherungswahlen immer wieder an gesellschaftliche Veränderungen angepasst werden. Das ist mit dieser Reform gelungen.“

„Jahrzehntelang haben Bundeswahlbeauftragte für eine Reform der Sozialversicherungswahl geworben und gestritten, aber nichts änderte sich! Jetzt endlich haben wir einen riesigen Erfolg erzielt. Das von Klaus Wiesehügel und mir entwickelte Programm zur Reform der Sozialversicherungswahlen wurde Grundlage für ein Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde. Ich bin sicher, dass die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen die Selbstverwaltung stärkt“, erklärte Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.

Die Neuregelungen finden sich im Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen, das am 19. November 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und erleichtert den Zugang zu den Wahlen mit einer eigenen Liste. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Rentenversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.