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Neuer Vorsitz in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund

02.10.2018

In den Selbstverwaltungsgremien der Deutschen Rentenversicherung Bund wechselte am 1. Oktober 2018 turnusgemäß der Vorsitz zwischen den Versicherten- und den Arbeitgebervertretern.

 

Auf der Bundesebene übernimmt Annelie Buntenbach den Vorsitz im Bundesvorstand. Die Vertreterin der Versicherten löst den bisherigen Vorsitzenden Alexander Gunkel ab. Er gehört als alternierender Vorsitzender der Gruppe der Arbeitgeber an.

In der Bundesvertreterversammlung übernimmt der Arbeitgebervertreter Jens Dirk Wohlfeil den Vorsitz. Seine Stellvertreterin ist Gabriele Frenzer-Wolf. Sie vertritt die Gruppe der Versicherten.

Bundesvorstand und Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund nehmen Aufgaben wahr, die alle 16 Rentenversicherungsträger in Deutschland betreffen. Sie vertreten unter anderem die Interessen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber der Politik und klären grundsätzliche Rechtsfragen, um eine einheitliche Rechtsanwendung bei allen Rentenversicherungsträgern sicherzustellen.

Gleichzeitig tritt die Deutsche Rentenversicherung Bund als Rentenversicherungsträger auf, der für seine Versicherten und Rentner Leistungen erbringt, zum Beispiel Renten auszahlt und Rehabilitationsmaßnahmen durchführt. Entscheidungen, die die Rentner und Beitragszahler betreffen, werden in der Vertreterversammlung und im Vorstand getroffen. Hier beschließen die Selbstverwalter unter anderem den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund und entscheiden über wichtige Finanz-, Organisations- und Personalfragen.

Vorsitzende des Vorstands ist ab heute turnusgemäß Dagmar König. Sie gehört der Gruppe der Versicherten an. Ihr Stellvertreter ist Christian Amsinck aus der Gruppe der Arbeitgeber.

Vorsitzender der Vertreterversammlung ist der Arbeitgebervertreter Jens Dirk Wohlfeil. Er löst Rüdiger Herrmann aus der Gruppe der Versicherten ab.

Alle Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten ehrenamtlich. Sie werden in Sozialwahlen gewählt. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt.