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Reform für eine bessere Zahngesundheit im Pflegeheim hat ein zentrales Anliegen noch nicht erreicht

19.04.2018

Der Zahnreport 2018 der BARMER hat die zahnmedizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen näher analysiert. Dabei zeigte sich, dass Ausgaben in Millionenhöhe bislang ein wesentliches Ziel verfehlen. Denn die therapeutischen Leistungen der Zahnärzte für Pflegeheimbewohner verharren nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. In den Jahren 2013 und 2014 waren eine Reihe neuer und modifizierter Leistungskennziffern eingeführt worden, durch die Zahnärzte den Besuch bei Heimbewohnern höher abrechnen können. Anliegen dieser Reform war es, die in vielen Studien nachgewiesene schlechte Mundgesundheit von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Nun zeigt der Zahnreport der BARMER allerdings, dass bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag und innerhalb der folgenden 90 Tage bei immer noch mehr als der Hälfte der Besuche keine therapeutische Leistung folgte. Um den Ursachen hierfür auf den Grund zu gehen, wurden mit Pflegeheimeinrichtungen, die bereits Kooperationsvereinbarungen mit Zahnärzten geschlossen haben, Interviews geführt. Demnach gibt es in vielen Pflegeheimen keine entsprechende zahnmedizinische Ausstattung und der Krankentransport Pflegebedürftiger zum Zahnarzt ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Dazu hat sich Ulrike Hauffe, stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER wie folgt geäußert:

„Die Ergebnisse des BARMER-Zahnreports 2018 zeigen, dass wir Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die zahnmedizinische Versorgung von stationär gepflegten Menschen in Pflegeeinrichtungen brauchen. Damit kann ihre Mundgesundheit im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen verbessert werden. Die BARMER unterstützt außerdem Pläne der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenzahnärztlichen sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das entsprechende Antragsverfahren für Krankentransporte zum Zahnarzt zu vereinfachen“, so Ulrike Hauffe, stellvertretende Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates“.