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„Wertschätzung und ganz praktische Hilfe“

08.09.2020

Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen, das heißt: Aufgrund ihres Alters, einer schweren Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung benötigen sie die regelmäßige Hilfe anderer Menschen, um ihren Alltag zu bewältigen. Drei Viertel der Betroffenen werden zu Hause gepflegt. Auch wenn ambulante Pflegedienste dann eine wichtige Unterstützung darstellen, sind es in den allermeisten Fällen die Lebenspartner oder die Kinder, die Eltern oder die Schwiegereltern, die Tag um Tag mit großer Aufopferung diese Arbeit leisten. Ihr Engagement würdigt der Tag der pflegenden Angehörigen, deralljährlich am 8. September begangen wird.

Die gesamte Gesellschaft sei den pflegenden Angehörigen zu großem Dank verpflichtet, betonen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Rentenversicherung und der Ersatzkassen zum diesjährigen Aktionstag. Das gelte ganz besonders unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie. „Menschen gehen oft bis an die eigene Belastungsgrenze, um dem oder der Pflegebedürftigen die größtmögliche Lebensqualität zu erhalten. Sie richten ihren gesamten Alltag nach den Bedürfnissen des anderen aus. Sie zeigen mit ihrem Engagement, dass wirklich jeder Einzelne zählt in unserer Gesellschaft. Dafür verdienen sie unsere Wertschätzung und unsere ganz praktische Hilfe“, erklärt Alexandra Zoller, Mitglied des Sozialparlamentes der BARMER.

Die ehrenamtliche Versichertenvertreterin verweist in diesem Zusammenhang auf neue gesetzliche Regelungen, mit denen pflegende Angehörige in Corona-Zeiten verstärkt unterstützt werden. So sei die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel ausgeweitet worden, um dem höheren Aufwand etwa für Desinfektionsmittel oder Handschuhe Rechnung zu tragen. Ganz wichtig sei auch die befristete Verdoppelung der Fristen für die Freistellung von der Arbeit und den Bezug von Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage, erklärt Alexandra Zoller. Diese Regelung helfe vor allem Menschen, die vor der Herausforderung standen, innerhalb kürzester Zeit die Pflege von Angehörigen umzuorganisieren. Die Kassen hielten für jeden, der die Verantwortung für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übernehme, ein umfangreiches Beratungsangebot bereit.

Auf einen wichtigen Aspekt der häuslichen Pflegearbeit verweist Kathlen Brauckhoff, ehrenamtliche Versichertenberaterin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Wer ehrenamtlich Angehörige pflegt, erwirbt dadurch in gleicher Weise Rentenansprüche wie durch Erwerbsarbeit. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt in diesem Fall die kompletten Rentenversicherungsbeiträge für den Pflegenden“, erläutert die Versichertenberaterin. „Wer sich näher informieren möchte, kann dies bei seinem Rentenversicherungsträger, einem ehrenamtlichen Versichertenberater in der Nähe, bei der Kranken- oder Pflegekasse oder auch einem Pflegestützpunkt vor Ort tun.“