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Keine weitere Beschneidung der Aufgaben der Selbstverwaltung

05.07.2019

Auf seiner heutigen Sitzung verabschiedete der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) eine Resolution anlässlich der geplanten Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 3. Mai 2019 vorgelegt. Dieser sieht unter anderem eine weitreichende Veränderung in der Besetzung der Entscheidungsgremien des MDK vor.

Dieter F. Märtens, Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der TK: "Die vorgelegten Vorschläge werden dem MDK schaden. Zudem ist das MDK-Reformgesetz eine weitere Beschneidung des Einflusses der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung - also der demokratisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter der Beitragszahler." Die Kritik an der Arbeit des MDK und den Entscheidungen der Selbstverwaltung sei ungerechtfertigt. Der Plan, Mitglieder der sozialen Selbstverwaltung aus den Entscheidungsgremien des MDK zu verdrängen und dort stattdessen Vertreter von Leistungserbringern zu etablieren, sei ein Schritt in die völlig falsche Richtung, der die Unabhängigkeit des MDK von Partikularinteressen gefährde, so Märtens weiter.

Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse ist das höchste Entscheidungsgremium des Unternehmens. Seine 30 Mitglieder werden alle sechs Jahre bei der Sozialwahl gewählt, je die Hälfte von ihnen vertritt die TK-Versicherten und die Arbeitgeber.
Die vollständige Resolution "Keine weiteren Einschnitte in die Aufgaben der Selbstverwaltung" steht auf www.tk.de (Suchnummer 2067510) zum Download.