Deutsche Rentenversicherung Bund
Startschuss für die Sozialwahlen 2023 – der Wahlausschuss konstituiert sich
17.01.2022
Die Vorbereitungen für die Sozialwahl 2023 laufen an: Am 18. Januar 2022 treffen sich die Mitglieder des Wahlausschusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur konstituierenden Sitzung. Sie findet virtuell statt.
Das Gremium kommt von nun an bis zum Wahltag am 31. Mai 2023 regelmäßig zusammen, um die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund vorzubereiten und durchzuführen. Der zwölfköpfige Wahlausschuss ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber besetzt. Vorsitzende des Ausschusses ist Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Der Wahlausschuss prüft und entscheidet darüber, welche Arbeitnehmervereinigungen sich um Sitze im Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund bewerben dürfen. Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen, die bislang keinen Sitz in der Vertreterversammlung haben, können noch bis Montag, den 28. Februar 2022, die Zulassung beim Wahlausschuss beantragen. Diese ist Voraussetzung, um ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf einer eigenen Vorschlagsliste aufstellen zu können.
Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Gewählt werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger, wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kranken- und Unfallversicherung. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können rund 30 Millionen Versicherte per Briefwahl die Vertreterversammlung bestimmen. Die gewählten Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich und treffen wichtige Entscheidungen in Fragen der Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal des Versicherungsträgers.