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Wie in Deutschland: Auch in Österreich greift die Regierung zunehmend in die Soziale Selbstverwaltung ein

23.09.2019

Die Sozialversicherungen in Deutschland und Österreich weisen bei allen Unterschieden eine Reihe von Parallelen auf. Hier wie dort gilt das Prinzip, dass Renten-, Kranken- und Unfallversicherung nicht vom Staat, sondern von den Beitragszahlern beziehungsweise den Sozialpartnern in eigener Verantwortung geführt werden. Hier wie dort mehren sich in jüngster Zeit die Versuche der Regierungen, dieses Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung auszuhebeln. Und hier wie dort gehen diese staatlichen Eingriffe zu Lasten der Versicherten.

In Österreich haben die früheren Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ein Gesetz durchs Parlament gebracht, demzufolge die Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2019/2020 in großem Stil umgebaut werden soll. Krankenkassen sollen zusammengelegt und die Lenkungsgremien komplett neu strukturiert werden, die Bundesregierung erhält mehr Mitsprache. Ob es so weit kommt, ist allerdings noch offen. Denn zunächst muss in diesem Herbst das Verfassungsgericht entscheiden, ob die Reform überhaupt mit dem Verfassungsgesetz vereinbar ist.

Ist sie nicht, sagen die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der österreichischen Sozialversicherung. Das Gesetz missachte das in der Verfassung verankerte Recht der Sozialpartner, über ihre Belange selbst zu entscheiden, erklären unisono Mag. Ingrid Reischl, stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Unfallversicherung AUVA, und Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Reformbedarf sehen die beiden Selbstverwalter durchaus. „Auch wir wollen weniger Bürokratie. Auch wir wollen bessere Leistungen für die Versicherten“, erklärt Biach, der in der Selbstverwaltung die Seite der „Dienstgeber“ vertritt, wie die Arbeitgeber auf Österreichisch heißen. „Ob das aber gelingt, da bin ich mir nicht so sicher. Die alte Regierung hat von einer Milliarde Euro gesprochen, die für die Versicherten durch die neue Struktur zusätzlich frei werde. Wir haben dagegen ausgerechnet, dass nicht zuletzt durch die Kosten der Verwaltungsreform in den nächsten Jahren nicht etwa mehr Geld zur Verfügung stehen wird, sondern 700 Millionen Euro weniger.“

Ebenfalls nicht gelöst werde das Problem, dass die Versicherten für ihre Beiträge unterschiedlich gute Leistungen erhalten. „Entscheidend ist, zu welcher Krankenkasse man gehört. Anders als in Deutschland kann man sich die Kasse aber nicht aussuchen. Man wird ihr zugeteilt“, erläutert Reischl, die in der Selbstverwaltung die Arbeitnehmerseite vertritt. „Wir als Selbstverwalter wollten eine Angleichung der Leistungen nach oben, an das beste Niveau. Das passiert jetzt wieder nicht.“

Stattdessen öffne das Gesetz die Tür noch weiter für private Anbieter. Sie hätten seit langem darauf gedrängt, potenziell gewinnträchtige öffentliche Kliniken – wie etwa die Rehabilitationseinrichtungen der Unfallversicherung – in GmbH zu verwandeln, um sie dann in ihren Besitz zu bringen. „Die Privaten versuchen, aus dem öffentlichen Gesundheitswesen Filetstücke für sich herauszuschneiden. Ich habe es immer wieder selbst miterlebt“, sagt Reischl, die bis vor wenigen Monaten noch in Wien der größten Gebietskrankenkasse des Landes vorstand.

Reischl wie Biach betrachten die wachsende Einmischung der Politik in die Belange der Sozialversicherung, wie sie sich ganz ähnlich auch in Deutschland abzeichnet, mit großer Sorge. „Wir Selbstverwalter sind lange genug im Geschäft. Wir wissen, was wir tun“, sagt Reischl. Die Regierung habe sich nun aber per Gesetz das Recht gesichert, in allen wichtigen Gremien mit dabei zu sein, die Tagesordnung zu bestimmen und sogar Themen von der Tagesordnung wieder abzusetzen, also Entscheidungen der Selbstverwaltung zu verhindern. Obendrein wolle sie in Streitfällen die Entscheidung selbst fällen. Das sei nicht hinnehmbar.

Bisher, berichtet Biach, seien Entscheidungen in der österreichischen Sozialversicherung ganz ähnlich wie in Deutschland fast immer im Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern gefällt worden. „Es ging nicht nach Parteilinien, und das war nicht von Schaden“, hebt er hervor. Jetzt aber mische sich die Politik vermehrt ein, sowohl in Sachfragen als auch in die Personalentscheidungen. „Das ist ein Unterschied zu früher.“

Reischl ist besonders empört darüber, wie die Regierung auf die Zusammensetzung der neuen Leitungsgremien der Sozialversicherung Einfluss genommen hat. Zehn Personen sollen in der künftigen Selbstverwaltungs-Konferenz des Dachverbandes, dem Verwaltungsrat also, sitzen: Für die Kranken-, die Pensions- und die Unfallversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie für die zusammengeführte Branchenversicherung der Beamten und der Eisenbahner (BVAEB) werden es jeweils ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter sein, hinzu kommen zwei Vertreter der ebenfalls neu formierten Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS), die auch Österreichs Bauern einschließen wird. „In der Summe bedeutet das, dass dort sechs Dienstgebervertreter, aber nur vier Dienstnehmervertreter sitzen. Und dieses Gremium entscheidet dann – zum Beispiel, wie viel Selbstbehalt die Versicherten beim Arzt dazuzahlen müssen oder welche Einrichtungen privatisiert werden!“

Auch Biach hält das im Gesetz festgelegte Verfahren für grundverkehrt. „Jeder Träger sollte in seinem Bereich selbst bestimmen können“, sagt er. Es sei nicht gut, wenn sich die Regierung zum Schiedsrichter für alles und jedes aufschwinge, und diese Erkenntnis gelte nicht nur für Österreich. „In der Zusammenarbeit der Sozialpartner zeigt sich der Reifegrad einer Gesellschaft. Die Selbstverwaltung ist ein Beleg für die Mündigkeit einer Gesellschaft. Deshalb lohnt es sich, für sie zu kämpfen.“