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Sozialwahlen auch Online ermöglichen

06.06.2019

Die Absichtserklärung zur Modernisierung der Sozialwahlen steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Es wird Zeit, dass aus der guten Absicht konkrete Taten werden, meint
Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrates, dem Sozialparlament der Krankenkasse.

Seine Forderung: Die Sozialwahl 2023 muss endlich auch als Online-Wahl möglich sein. Dadurch werde die drittgrößte Wahl in Deutschland zeitgemäßer und attraktiver, und die Mitbestimmung in der deutschen Sozialversicherung könne entscheidend gestärkt werden.

„Damit das bis 2023 aufgeht, müssen die gesetzlichen Stellschrauben aber bereits Anfang 2020 gedreht werden; entsprechend müssen die Verantwortlichen jetzt aktiv werden“, sagt Märtens.