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Online-Sozialwahl

19.12.2019

Krankenkassen sollen die Sozialwahlen ab 2023 auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 18.12. verabschiedet hat. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund geht die Möglichkeit, dass bei den Krankenkassen bei der nächsten Sozialwahl zur Erprobung auch online gewählt werden kann, in die richtige Richtung. "Wir gehen davon aus, dass dies der Sozialwahl insgesamt erneut Rückenwind geben wird und zu einer höheren Wahlbeteiligung führt. Dies würde zu einer weiteren Stärkung der Legitimation der Selbstverwaltung führen", so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er weist darauf hin, dass die Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die drittgrößte Wahl in Deutschland sei. Sie sei daher für die Erprobung des neuen Verfahrens nicht geeignet. "Gleichwohl stehen wir dem neuen Verfahren aufgeschlossen gegenüber und beginnen zeitgleich mit den Krankenkassen mit den technischen Vorbereitungen für die Online-Wahl", so der Sprecher. An der Sozialwahl 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen haben sich rund 15 Millionen Wähler beteiligt.