Neuer Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen
Selbstverwaltungsgremien der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen freuen sich auf die Zusammenarbeit
23.06.2021
Ein neues Team wird in den kommenden Jahren die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien in der deutschen Sozialversicherung vorbereiten und begleiten. Mit Wirkung zum 1. Oktober berief Bundessozialminister Hubertus Heil den CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Weiß zum Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe zu seiner Stellvertreterin. Beide lösen Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel ab, die diese Ämter in den vergangenen sechs Jahren ausübten.
Die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen sprachen Peter Weiß und Daniela Kolbe ihre Glückwünsche aus. „Peter Weiß und Daniela Kolbe sind hochanerkannte Sozialpolitiker“, erklärte Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement werden sie der Sozialen Selbstverwaltung in der Bundesrepublik wichtige Impulse verleihen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beiden.“
Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), erklärte: „Es ist gut, dass erneut zwei Persönlichkeiten in dieses Amt berufen werden, die sich für eine starke Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung einsetzen werden. Die bevorstehende Sozialwahl 2023 hält große Herausforderungen bereit. Der Gesetzgeber hat wichtige Veränderungen beschlossen, die es nun umzusetzen gilt. Ich wünsche Peter Weiß und Daniela Kolbe viel Erfolg in ihrer verantwortungsvollen Arbeit.“
Der neue Bundesbeauftragte und seine Stellvertreterin werden in ihrer Amtszeit die Wahlen innerhalb der Sozialen Selbstverwaltung vorbereiten, die Durchführung kontrollieren und anschließend die Arbeit der ehrenamtlichen Gremien begleiten. Die Soziale Selbstverwaltung umfasst die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Bundesagentur für Arbeit. Mit den Sozialwahlen alle sechs Jahre wird sichergestellt, dass die Beitragszahler auf der Versicherten- wie der Arbeitgeberseite und die Rentnerinnen und Rentner über ihre gewählten ehrenamtlichen Vertreter in allen Fragen der Sozialversicherung mitentscheiden können.