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Stabil und robust auch in Pandemie-Zeiten

12.08.2021

Finanzielle Fragen standen im Mittelpunkt der Beratungen des hkk-Verwaltungsrates am 24. Juni 2021, die pandemiebedingt ein weiteres Mal virtuell statt als Präsenzsitzung stattfinden mussten. Der Vorstand legte dem Sozialparlament seinen Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2020 vor, in der für das abgelaufene Jahr ein Betriebsergebnis von minus 34,5 Millionen Euro ausgewiesen ist. Damit kam die hkk im geplanten Umfang der 2019 vom Gesetzgeber beschlossenen Forderung nach, dass besonders finanzstarke Krankenkassen ihr Vermögen reduzieren sollen.

Die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter teilten die Einschätzung des hauptamtlichen Vorstandes, dass die Krankenkasse trotz des vorgeschriebenen Vermögensabbaus, teurer gesetzlicher Leistungserweiterungen und der Zusatzbelastung durch die Corona-Pandemie weiterhin finanziell robust aufgestellt ist. Mit Freude nahmen sie zur Kenntnis, dass die Zahl der hkk-Versicherten im vergangenen Jahr um sieben Prozent gewachsen ist und dass dieser Trend weiter anhält. Im Ergebnis der Beratungen bestätigte der Verwaltungsrat die Jahresrechnung 2020 und erteilte dem Vorstand Entlastung.

Ein weiteres Thema auf der Sitzung des Sozialparlaments war die finanzielle Absicherung von Familien mit erkrankten Kindern unter den besonderen Bedingungen der COVID-19-Pandemie. Die Mitglieder des Verwaltungsrates würdigten den Beschluss des Gesetzgebers, den Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im laufenden Jahr um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Damit erhielten die Eltern zumindest einen gewissen Ausgleich für die pandemiebedingten Einschränkungen, erklärten sie. Dass die entstehenden Mehrausgaben für die Krankenkassen vom Bund ausgeglichen werden, entspreche dem Standpunkt, den auch der hkk-Verwaltungsrat von Beginn an vertreten habe.

Beschlossen wurde auf der Sitzung des Verwaltungsrates eine Satzungsänderung, die das Leistungsangebot für die hkk-Versicherten erweitert: Die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe werden künftig von der Krankenkasse übernommen, entschieden die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter.