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Krankenkassen ermöglichen Beitragsstundungen

25.08.2021

Die Hochwasserkatastrophe im Juli im Westen der Bundesrepublik hat immense Schäden angerichtet und bei vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt. Die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen unterstützt deshalb die Entscheidung vieler gesetzlicher Krankenkassen, betroffenen Betrieben schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen zu lassen.

„Auch die Ersatzkassen haben schnell gehandelt und beschlossen, den Geschädigten durch geeignete Maßnahmen entgegenzukommen, um unbillige Härten zu vermeiden. Das begrüße ich ausdrücklich“, erklärt Holger Ukena, ehrenamtlicher Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der hkk. „Ich kann allen von dem Unglück betroffenen Unternehmen nur empfehlen, von den großzügigen Möglichkeiten, die die Krankenkassen anbieten, Gebrauch zu machen.“

Arbeitgeber, die durch das Hochwasser in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit, bei den Krankenversicherungen eine Stundung der fälligen Kassenbeiträge oder eine Ratenzahlung zu beantragen. „Das gilt zunächst für die Monate Juli bis September“, erläutert Ukena. „Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht, und es werden auch keine Stundungszinsen berechnet.“ Als Begründung für den Antrag genüge beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde, dass der Arbeitgeber von dem Hochwasser betroffen ist. Alternativ könnten auch Fotos des Betriebsgebäudes eingereicht werden, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind, oder eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er durch das Hochwasser erheblichen finanziellen Schaden erlitten hat. „Als Selbstverwaltung in den Krankenkassen werden wir darauf achten, dass die Anträge tatsächlich so unbürokratisch wie möglich bearbeitet werden“, versichert Ukena.

Der Arbeitgebervertreter im hkk-Sozialparlament weist besonders darauf hin, dass die genannten Regelungen auch für Soloselbstständige wie zum Beispiel Freiberufler oder Handwerker gelten, die ihre GKV-Beiträge selbst zu zahlen haben. „Auch sie können auf Antrag ihre Beitragszahlungen stunden, wenn sie durch das Hochwasser in finanzielle Probleme geraten sind“, sagt Ukena. „Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, dass sie schnell aus ihrer unverschuldeten Notlage wieder herauskommen. Sie sind Teil unserer Solidargemeinschaft, sie haben ein Recht darauf, dass wir sie unterstützen, und wir werden sie in dieser für sie so harten Zeit nicht alleinlassen.“