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Versichertenvertreter mahnen für die Ferienzeit zum Schutz vor Sonnenbrand

25.06.2019

Die Sozialparlamente der Ersatzkassen raten den Versicherten, im Sommerurlaub ihre Haut vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen.

„Für die meisten scheint es ein erstrebenswertes Ziel, braungebrannt aus den Ferien zurückzukehren, und viele riskieren dafür auch einen Sonnenbrand. Die Gefahr, deshalb später einmal an Hautkrebs zu erkranken, wird jedoch oft unterschätzt. Der Sonnenbrand von heute kann der Hautkrebs von morgen sein!“, erklärte Katrin Schöb, Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse (TK).

Rund 270.000 Menschen pro Jahr erkranken in Deutschland an Hautkrebs, wie der Hautkrebsreport 2019 belegt, der von der TK gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Universität Bremen vorgelegt wurde. Bei jeder siebten Erkrankung handelt es sich dabei um das gefährliche maligne Melanom, den schwarzen Hautkrebs. Wird er rechtzeitig entdeckt, ist eine Behandlung durch den Arzt möglich. „Auf die Prävention kommt es an“, argumentiert deshalb die Versichertenvertreterin Katrin Schöb. „Die Haut sollte gerade in der beginnenden Ferienzeit vor zu großer Belastung geschützt werden! Jeder Sonnenbrand ist einer zu viel.

Die Früherkennungsuntersuchungen sollten regelmäßig genutzt werden, um Hautkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen und erfolgreich behandeln zu können. Diese bieten die gesetzlichen Krankenkassen kostenlos an!“

Vom 35. Lebensjahr an hat jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass seine Krankenkasse alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung trägt. Die TK und auch alle anderen Ersatzkassen gehen jedoch darüber hinaus: Als freiwillige Kassenleistung übernehmen sie auch für die Jüngeren bereits ganz oder teilweise die Kosten für ein solches „Hautkrebs-Screening“.