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Nachbesserungen durch Koalitionsfraktionen

07.11.2019

Das MDK-Reformgesetz mit der Reform der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und der Reform der Krankenhausabrechnungsprüfungen wird heute im Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet. Positiv wertet Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), dass es im parlamentarischen Prozess zu Veränderungen durch die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag gekommen ist, insbesondere was die Rolle der Sozialen Selbstverwaltung anbelangt.
 
Wegfall der Unvereinbarkeitsregelung
 
Als positiv bewertet Klemens die Streichung der noch im Kabinettsentwurf enthaltenen sogenannten „Unvereinbarkeitsregelung“, nach der die durch Sozialwahlen gewählten, ehrenamtlich tätigen Verwaltungsräte der Krankenkassen nicht in die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste hätten gewählt werden dürfen.

„Die Unvereinbarkeitsregelung zwischen einem Ehrenamt im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes und einem Verwaltungsrat einer Krankenkasse hätte eine Schwächung der Sozialen Selbstverwaltung bedeutet. Gut, dass diese Regelung nachgebessert wurde und die durch Sozialwahl legitimierten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber weiter in den von den Beitragszahlern finanzierten Medizinischen Diensten vertreten sein werden. Auch die nun gesetzlich bestimmte Frauenquote ist ein gutes Signal.“