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Bessere Personalsituation in der Pflege, mehr Prävention, weitere Digitalisierung

06.01.2021

Auch unter den schwierigen Umständen der COVID-19-Pandemie entwickelt sich die gesetzliche Gesundheitsversicherung beständig weiter. Das Jahr 2021 bringt Veränderungen, die die Versorgung der Versicherten weiter verbessern werden. Für viele Neuerungen hatte sich auch die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen stark gemacht.

In den Krankenhäusern treten am 1. Februar neue Bestimmungen für die Personalausstattung in Kraft. In der Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, der Kinder- und Jugendmedizin und in der pädiatrischen Intensivmedizin gelten dann Obergrenzen, wie viele Patienten eine Pflegekraft pro Schicht maximal zu betreuen hat. So dürfen beispielsweise auf eine Pflegekraft in einer Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es nicht mehr als zehn Patienten pro Pflegekraft. Ähnliche Bestimmungen gelten bereits jetzt für die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Unfallchirurgie, die Kardiologie, die Neurologie und die Herzchirurgie. Durch die Festlegung einer Mindest-Personalausstattung soll gewährleistet werden, dass die Pflegekräfte wirklich genug Zeit zur Verfügung haben, um sich um jeden einzelnen Patienten zu kümmern, wie es die Soziale Selbstverwaltung in den Ersatzkassen immer wieder gefordert hat.

Um auch die angespannte Personalsituation in den Pflegeheimen zu verbessern, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für zusätzliche Hilfskräfte. 20.000 zusätzliche Stellen sollen im neuen Jahr in der vollstationären Pflege geschaffen werden. Die Kosten dafür werden für 2021 auf rund 680 Millionen Euro geschätzt. Pflegebedürftige werden mit diesen Kosten nicht belastet.

Ausgebaut werden im neuen Jahr die Angebote zur gesundheitlichen Prävention – seit jeher ein Bereich, auf den die Soziale Selbstverwaltung ihr besonderes Augenmerk richtet. Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen Untersuchungen sollen virale Infektionen der Leber erkannt werden, die bislang oft unentdeckt blieben, weil die Betroffenen zunächst keine Symptome zeigten oder weil die Infektion schleichend verläuft. Das neue Angebot soll dazu beitragen, dass Leberentzündungen rechtzeitig entdeckt und gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs möglichst vermieden werden.

Weitere Fortschritte wird 2021 die Digitalisierung im Gesundheitswesen machen. Schwerpunkt ist dabei die stufenweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). In ihr können Versicherte seit dem 1. Januar eigene Gesundheitsdaten hinterlegen. Das Hochladen von medizinischen Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird zunächst in 200 ausgewählten Arztpraxen getestet und soll vom 1. Juli 2021 an flächendeckend möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an die entsprechenden Datennetze angebunden.

Für die Versicherten ist die Nutzung der ePA freiwillig. Sie allein bestimmen, wer Zugriff auf welchen Bereich in ihrer Akte erhält. Die Krankenkassen stellen dafür zwar auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App zur Verfügung, die auf dem Smartphone oder dem Tablet installiert werden kann. Sie haben selbst aber keinen Zugriff auf die Daten. Nicht zuletzt die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den Ersatzkassen hatten stets darauf bestanden, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen allen Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden muss.

Über weitere Neuerungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung informiert der Verband der Ersatzkassen e. V. auf seiner Webseite (vdek) .