Europäische Impfwoche vom 24. - 30. April 2019
Sozialparlamente der Ersatzkassen warnen vor Impfmüdigkeit
25.04.2019
Anlässlich der Europäischen Impfwoche informieren die Sozialparlamente der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) über die zahlreichen Schutzimpfungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Für die Versicherten der Ersatzkassen sind alle in den Schutzimpfungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses* gelisteten Impfungen - zu finden unter www.g-ba.de/richtlinien/60/ - kostenlos. Dazu zählen neben den allgemeinen Immunisierungen gegen Masern, Röteln, Kinderlähmung und Co. auch Impfungen gegen sexuell übertragbare Humane Papilloma Viren (HPV) oder Impfungen für bestimmte Risikogruppen.
„Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen in seiner Umgebung vor schweren Erkrankungen“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Eine hohe Durchimpfung der Bevölkerung sei für Menschen, die nicht geimpft werden können, mitunter lebensrettend. Nicht geimpft werden können beispielsweise Kranke mit geschwächtem Immunsystem oder Neugeborene in den ersten Lebenswochen.
*Richtlinie des G-BA über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V finden Sie unter www.g-ba.de/richtlinien/60/