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Ersatzkassen begrüßen Gesetzesinitiative des BMAS

18.12.2019

Die Ersatzkassen begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun Onlinewahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen will. Am 17.12.2019 ist auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Kabinett ein entsprechendes Gesetz beschlossen worden, so der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Bei den Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) erhalten damit rund 22 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme auch online abzugeben. Bisher sind die Sozialwahlen, bei denen die Versicherten ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Verwaltungsräte der Krankenkassen wählen, nur per Briefwahl möglich. Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, sagte: „Die Onlinewahlen modernisieren die Sozialwahlen und stärken die Soziale Selbstverwaltung. Wir erwarten, dass sich noch mehr Menschen, vor allem junge Menschen, an den Sozialwahlen beteiligen. Zudem wird mit den Onlinewahlen das Prinzip der Urwahlen – die Menschen wählen ihre Vertreter direkt in die Sozialparlamente der Krankenkassen – gestärkt.“

Die Ersatzkassen haben sich sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Sozialwahlen auch online durchgeführt werden. Unterstützt wurden sie dabei auch von der Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach einer Forsa-Umfrage, die der vdek im September 2019 veröffentlicht hat, haben sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen, bei den unter 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent.

Noch sind viele Vorarbeiten zur Umsetzung der Onlinewahlen bei den urwählenden Krankenkassen nötig. Bevor überhaupt Ausschreibungen getätigt werden können, brauchen die Krankenkassen dringend bis zum 30. September 2020 eine Rechtsverordnung über die technischen Maßgaben. „Das Gesetz kommt gerade noch rechtzeitig, um die Onlinewahlen technisch zuverlässig und sicher bis 2023 auf die Beine zu stellen“, so Klemens abschließend.