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Barmer-Verwaltungsrat lehnt MDK-Reformgesetz ab

19.06.2019

Den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) droht nach der geplanten Organisationsreform eine Schwächung seiner Unabhängigkeit. Davor warnt der Barmer-Verwaltungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung in Berlin.

„Die fachliche Unabhängigkeit der MDK-Gutachterinnen und -Gutachter ist heute jederzeit gewährleistet. Nun riskiert die Politik durch die angedachte Besetzung mit Berufsvertreterinnen und Berufsvertretern, dass die Versicherteninteressen verlorengehen. Dies geht am Ende zu Lasten einer bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagt der Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann. Die derzeitigen Mitglieder der Verwaltungsräte des MDK seien ganz überwiegend ehrenamtlich tätig und vertreten neutral das Interesse aller Versicherten. Das solle sich mit der Reform ändern. Die Mitglieder der Verwaltungsräte der künftigen Medizinischen Dienste würden komplett ausgewechselt. Damit ginge nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch Know-how verloren.

MDK-Reform – weniger Unabhängigkeit, mehr Interessenkonflikte

Künftig sollen laut Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes nur noch sechs Vertreterinnen und Vertreter der Kassen als Mitglied in die Verwaltungsräte entsendet werden können. Ihre Wählbarkeit werde noch einmal deutlich eingeschränkt, so Heinemann weiter. Es dürfe nicht entsendet werden, wer Mitglied des Verwaltungsrates einer Kasse sei oder dies innerhalb von zwölf Monaten war. Darüber hinaus solle die Besetzung mit Vertreterinnen und Vertretern von Leistungserbringern, Interessen- und Berufsvertreterinnen und -vertretern erfolgen. „Werden die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste komplett ausgewechselt, führt dies nicht zu mehr Unabhängigkeit, sondern schafft neue systeminduzierte Interessenskonflikte und Risiken für das Solidarsystem“, betont Heinemann.