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Gesundheitssystem für die Zeit nach Corona rüsten

14.04.2021

Die Corona-Krise hat Stärken, aber auch Schwächen des Gesundheitssystems in Deutschland deutlich gemacht. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden. Das fordert der Verwaltungsrat der BARMER anlässlich seiner heutigen Sitzung in Berlin. „Das deutsche Gesundheitssystem hat in der Vergangenheit immer wieder seine hohe Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Doch die Pandemie belegt auch, wo wir besser werden müssen. Viele Probleme der Gesundheitsversorgung existieren seit Jahrzehnten. Strukturelle Defizite müssen endlich behoben werden, um uns für die Zeit nach Corona zu rüsten“, fordert Bernd Heinemann, Vorsitzender des BARMER-Verwaltungsrats. Die Reformen sollten vor allem die Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung sektorenübergreifend und zukunftssicher machen. Dafür müsste unter anderem die ambulante Versorgung flächendeckend gestärkt werden. In der stationären Versorgung sollten Leistungen stärker konzentriert werden, damit Expertise und Erfahrung zu besseren Ergebnissen führen. Zudem müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich beschleunigt werden. Die Forderungen seien Teil der gesundheitspolitischen Agenda, die der Verwaltungsrat mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 beschlossen habe.

Selbstverwaltung muss gestärkt werden

Dass das deutsche Gesundheitssystem grundsätzlich gut aufgestellt sei, liege auch an der starken Selbstverwaltung. Sie habe in der Krise ihre Gestaltungsmacht im Sinne der Versicherten und der Patientinnen und Patienten bewiesen. Damit das so bleibe, brauche sie in Zukunft uneingeschränkte Freiräume. Daher müssten staatliche Eingriffe, wie zum Beispiel die fachliche Aufsicht der Politik über die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses verhindert werden. „Der Patientinnen- und Patientennutzen sollte das entscheidende Kriterium sein, ob eine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wird“, betont Heinemann. Die Entscheidung werde umso sicherer, je mehr sie sich auf Wirksamkeitsnachweise stützen könne. Dies falle in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Ministererlasse dürften sie nicht ersetzen.